Tod eines Kellners in Cuenca nach Erhalt der Kündigung während er krankgeschrieben war wird als Arbeitsunfall anerkannt

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Das Sozialgericht Nr. 1 von Cuenca hat den Tod eines Kellners aus Cuenca wenige Minuten nach Erhalt des Kündigungsschreibens festgestellt, das ihm von seiner Firma zu Hause zugesandt wurde, wo er krankgeschrieben war, einen Arbeitsunfall. Auf diese Weise haben die Gerichte der CCOO Recht gegeben, die mehrere Klagen im Namen der Witwe und der beiden verwaisten Minderjährigen des Verstorbenen eingereicht hat.

Die Gewerkschaft gibt an, dass sein Tod “durch ein berufliches Ereignis (Arbeitsunfall) verursacht wurde”; und nicht wegen der “gemeinsamen Eventualität”, die ursprünglich vom Nationalen Institut für soziale Sicherheit (INSS) als Determinante für den Tod festgelegt wurde, wie CCOO in einer Erklärung berichtete.

Die gerichtliche Anerkennung der beruflichen Ursache der Todesursache bringt erhebliche wirtschaftliche Verbesserungen für die Angehörigen des Verstorbenen mit sich, die ihre Witwen- und Waisenrenten erhöht sehen. Darüber hinaus haben sie Anspruch auf die gesetzliche Entschädigung, die sowohl in den Sozialversicherungsvorschriften als auch in dem für den Verstorbenen geltenden Tarifvertrag, dem Hotel- und Gaststättenabkommen der Provinz Cuenca, vorgesehen ist.

Die Entlassung kam per Bürofax zu Hause an

Der Richter, der die Urteile unterzeichnet hat, erklärt in den nachgewiesenen Tatsachen, dass der verstorbene Kellner am 17. November 2018 aufgrund eines durch einen Sturz verursachten Rippenbruchs zu Hause krankgeschrieben war, als “um 10:14 Uhr sein Unternehmen sein Entlassungsschreiben per Bürofax an die Wohnung des Arbeitnehmers schickte”.

“Nachdem er es gelesen hatte, erlitt er einen akuten Herzinfarkt, an dessen Folgen er wenige Minuten später starb, ohne dass der medizinische Dienst, der sofort von seiner Frau verständigt worden war, etwas tun konnte, um sein Leben zu retten.” Die mobile Intensivstation, die auf den Hilferuf reagierte, konnte den Tod nur bestätigen und auf der Sterbeurkunde vermerken, dass der Tod “um zehn Stunden und dreißig Minuten” eingetreten sei.

Im Dezember 2018 genehmigte die Provinzdirektion des INSS “die Leistung einer Witwenrente zu Gunsten derselben in Höhe von 657,42 Euro (52 % der gesetzlichen Bemessungsgrundlage des verstorbenen Arbeitnehmers, 1.204,06 Euro) zuzüglich 31,31 Euro Mutterschaftszuschlag, wobei als bestimmender Fall des Todes des Ehemannes eine gemeinsame Krankheit festgestellt wurde”.

Gleichzeitig bewilligte es für jedes der beiden Waisen “eine Waisenrente in Höhe von 240,81 Euro, was einer Anwendung von 20 % auf die gesetzliche Bemessungsgrundlage von 1.204,06 Euro entspricht”, und legte auch “eine gewöhnliche Krankheit als bestimmenden Fall für den Tod des Vaters” fest.

Zunächst hörte das Gericht in Cuenca die vom Unternehmen gemachte “Ausnahme aufgrund der Verjährung” an und wies die Klagen ab, “ohne auf die Begründetheit der Angelegenheit einzugehen”. CCOO legte daraufhin Berufung beim TSJCM ein, der dieses erste Urteil für null und nichtig erklärte, da die Verjährungsfrist nicht hätte akzeptiert werden dürfen, und das Verfahren an das Gericht zurückgab, “damit ein neues Urteil erlassen werden kann, in dem die Begründetheit der Ansprüche verhandelt und entschieden wird”.

“Tod durch einen Arbeitsunfall”

Nach eingehender Prüfung der Problematik hat der Arbeitsrichter von Cuenca neue Urteile erlassen, in denen er an die umfangreiche Rechtslehre zur rechtlichen Ausgestaltung des “Arbeitsunfalls” erinnert; und vor allem solche, die als solche betrachtet werden müssen, ohne während der Arbeitszeit oder am Arbeitsplatz aufzutreten, bei denen aber ein “kausaler Zusammenhang” besteht, der die “Arbeitszutat” direkt mit dem Unfall verbindet, dessen Auslöser sie ist.

“Im vorliegenden Fall”, heißt es in dem Urteil, “muss der Schluss gezogen werden, dass der ‘auslösende Faktor’ des Herzinfarkts, der zum Tod des Arbeitnehmers führte, in hohem Maße arbeitsbedingter Natur war, ohne dass ein anderer Faktor als Ursache identifiziert wurde.” Es war das Unternehmen selbst, das von sich aus und ohne seine Wiedereinstellung am Arbeitsplatz abzuwarten, beschlossen hat, in die Privatsphäre des Arbeitnehmers ein Beschäftigungselement wie die Mitteilung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuführen”, so der Richter abschließend. Aus diesem Grund stellt es in seinen Urteilen fest, dass “der Tod durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde, mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen”.

Bild: Copyright: gassenee312531


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