Gute Nachrichten für die Selbstständigen in Spanien: Bald abschied von der Mehrwertsteuer für kleine Unternehmen

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Nach vierjährigen Verhandlungen gibt es gute Nachrichten für die Selbstständigen in Spanien: Die Regierung hat eine Vereinbarung zwischen mehreren Verbänden von Vertretern der Selbstständigen (ATA, UPTA und UATAE), Gewerkschaften (CCOO und UGT) und Arbeitgebern (CEOE und CEPYME) mit der Steuerbehörde und der Generaldirektion für Steuern gefördert, um kleinen Unternehmen zu helfen mit verschiedenen Maßnahmen, einschließlich der Befreiung von der Zahlung der Mehrwertsteuer (MwSt.).

Schließlich, und laut den ABC-Medien, scheint eine Einigung erzielt worden zu sein, um die Zahlung der Mehrwertsteuer an kleine Selbstständige durch einen Plan zur Einführung einer Franchise-Regelung zu befreien: eine Strategie, die bereits von mehreren Ländern der Europäischen Union verfolgt wird und die darauf abzielt, die Verpflichtungen der bescheidensten Unternehmen gegenüber dem Finanzministerium zu erleichtern.

Die Vereinbarung, die zwischen verschiedenen Verbänden getroffen wurde, sieht die Zahlung der Mehrwertsteuer an Kleinunternehmer vor und begrenzt sie, die diese besonderen Umstände erfüllen, wird aber auch den Zugang zu verschiedenen Vorteilen zu erschwinglicheren Preisen ermöglichen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber großen Unternehmen auszugleichen.

Obwohl es noch kein genaues Datum für die Umsetzung dieser Maßnahmen gibt, wird geschätzt, dass sie zwischen 2023 und 2027 umgesetzt werden. Das Ziel dieser “Mehrwertsteuerbefreiungsregelung” besteht darin, dass kleine Selbstständige ihre Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigeren Preisen und Bedingungen anbieten können, um zu versuchen, zu Unternehmen mit mehr Kraft und Verhandlungsfähigkeit aufzuschließen.

Die Vereinbarung sieht vor, dass Selbstständige, die bis zu 85.000 € (oder 100.000 €, wenn sie innergemeinschaftlich tätig sind) in Rechnung stellen, die jährliche Verkaufserklärung nicht übermitteln müssen, wodurch sie von der Mehrwertsteuer auf Rechnungen befreit sind und ihre bürokratischen Aufgaben reduziert werden.

Die Selbstständigen, die diese Voraussetzungen erfüllen, müssen jedoch pro Jahr eine Erklärung abgeben, um zu begründen, dass sie Anspruch auf dieses Erlöschen haben. Andererseits wurde auch auf den Tisch gelegt, dass diejenigen, die von dieser “Abschaffung” der Mehrwertsteuer profitieren, nicht das Recht haben, Ausgaben abzuziehen.

Bild: Copyright: antonioguillem


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