Ein Restaurant in Pamplona erhält 258.071 Euro Entschädigung für die Schliessung während des Corona Lockdowns

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Ein Gericht hat einem Bar-Restaurant im Becken von Pamplona die größte Entschädigung zugesprochen, die bisher in Spanien für die erzwungene Schließung der Hotellerie während der Covid-Pandemie gewährt wurde: 258.071 Euro. 

Das Urteil des Gerichts erster Instanz Nr. 9 von Pamplona, das anfechtbar ist, hält fest, dass der Versicherer die allgemeinen Bedingungen nicht geliefert hat und dass die Pandemie nicht innerhalb der Vertragsgrenzen ausgeschlossen wurde. Darüber hinaus fordert sie den Beklagten nachdrücklich auf, den Staat zu verklagen, wenn er der Ansicht ist, dass die Schließung in seiner Verantwortung lag.

Im letzten Jahr gab es in Navarra mehrere Urteile, einige vom Gerichtshof, die den Hoteliers den Grund gegen die Versicherung in dieser Art von Ansprüchen gegeben haben. Aber keiner hatte diese Größenordnung erreicht. Auch nicht in Spanien, wo es sich um die höchste Entschädigung handelt, die durch die Überschreitung der von der Audiencia de Mallorca im Oktober bestätigten 97.634 Euro gewährt wird.

Im Fall von Navarra forderte ein Bar-Restaurant seinen Versicherer für das Geld an, das in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der durch den Gesundheitsnotstand angeordneten Schließungen der Hotellerie verloren gegangen war. Der Versicherer erhob Einspruch und argumentierte, dass die Police die Betriebsunterbrechung nur dann abdecke, wenn sie durch die Grundansprüche der Police verursacht worden sei.

Das Gericht bestätigt die Forderung der Räumlichkeiten, vertreten durch den Anwalt Javier Goldaracena von Goldaracena A bogados. Zunächst macht sie geltend, die Klägerin habe nachgewiesen, dass die vertraglich vereinbarte Versicherungspolice “nicht vollständig geliefert” worden sei; Insbesondere wurde die Broschüre mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zur Verfügung gestellt, “so dass (der Eigentümer der Räumlichkeiten) sie bei der Unterzeichnung der Police nicht kannte”. Es wurde auch nicht nachgewiesen, welche Informationen vor der Unterzeichnung zur Verfügung gestellt wurden.

Abgesehen von diesen unerfüllten Anforderungen kommt der Richter zu dem Schluss, dass der Verlust von Leistungen aufgrund von Covid-19 in der vertraglich vereinbarten Police abgedeckt war, “angesichts der Widersprüche, die zwischen den allgemeinen und den besonderen Bedingungen” des Vertrags auftreten. In diesem Zusammenhang betont sie, dass die Police “die Deckung in Pandemiefällen oder durch gesetzliche oder behördliche Bestimmungen auferlegten Fällen nicht ausschließt”. Und die Tatsache, dass der Angeklagte behauptete, er habe nie eine Prämie für diese Eventualität verlangt, “Beweis” dafür, dass die Lähmung des Geschäfts aufgrund einer Pandemie “abgedeckt werden kann”, lautet das Urteil.

Das Urteil weist andere Argumente des Versicherers zurück. Auf die Behauptung, dass die Schließung durch einen Alarmzustand verursacht wurde, antwortet der Richter, dass dies “kein Hindernis” für das Gedeihen der Klage sei, da dieser Vorfall abgedeckt wurde. Und wenn der Versicherte versteht, dass eine Haftung des Staates bestehen kann, erinnert der Richter daran, dass das Gesetz ihm nach Zahlung der Entschädigung erlaubt, seinen Anspruch geltend zu machen.

Mit all diesen Elementen verurteilt das Gericht den Versicherer dazu, den Räumlichkeiten 179,10 Euro im Rahmen der Police 2020 (in diesem Jahr war sie 133 Tage geschlossen) und 79.060 Euro an die Police 2021 (geschlossen 80) zu zahlen.

Dies ist nicht das einzige Urteil in dieser Angelegenheit in den letzten Tagen. Vor zwei Wochen gewährte das Gericht erster Instanz Nr. 5 von Pamplona einem Restaurant in der Hauptstadt Navarra 57.272 Euro für die Einstellung der Tätigkeit aufgrund von Covid-19. In diesem Fall kommt es auch zu dem Schluss, dass die allgemeinen Bedingungen der Police “weder mit dem Kläger ausgehandelt noch akzeptiert oder unterzeichnet wurden”. Durch die Nichteinhaltung der Informationspflicht, so das Urteil weiter, könne die pandemiebedingte Schließung “durch die Pandemie nicht ausgeschlossen werden”.

Bild: Copyright: creativevectoart


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