Die Richter der achten Sektion der umstrittenen Verwaltungskammer des Obersten Gerichtshofs von Madrid sind der Ansicht, dass diese Maßnahmen “Einschränkung der Grundrechte” nicht ratifiziert werden können, weil “sie einen Eingriff der öffentlichen Befugnisse in die Grundrechte der Bürger ohne Genehmigung darstellen”.
Die Richter erklären sich damit einverstanden, die Ratifizierung dieser Maßnahmen nach den Kriterien der Staatsanwaltschaft zu verweigern, die um ihre Genehmigung gebeten hatte, da die Beschränkungen für die Ein- und Ausreise in Gebieten mit größerer oder geringerer Ausdehnung auf der Grundlage staatlicher und regionaler Gesundheitsgesetze erlassen werden können und dass sie in diesem Fall zusätzlich an die Kriterien der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit angepasst wurden.
Edit: 4.11.2020
Der von Mimikama.at ( Selbsternannter Fakten Checker – Erst Denken dann klicken ) veröffentlichte Artikel “Spanien: Gericht hob Lockdown nur für Madrid und 9 weiter Orte auf” behauptet das Nachrichten.es bewusst falsch suggeriert eine Aufhebung des Lockdowns in ganz Spanien durch das Madrider Gericht wegen Einschränkungen der Grundrechte beschlossen wurde. Dies ist nicht zutreffend: Nachrichten.es hat in keiner Weise in diesen Artikel jemals behauptet das diese Aufhebung ganz Spanien betrifft. Es geht zudem schon aus der Tatsache hervor das zu diesen Zeitpunkt nur Madrid im Lockdown war. Der Spanische Alarmzustand wurde am 25 Oktober durch die Regierung ausgerufen. Regionale Lockdowns wurden in Katalonien ab den 13 Oktober 2020 beschlossen. Wir fragen uns als ehrlich wie kann ein Gericht einen Spanien weiten Lockdown aufheben wenn nur Madrid im Lockdown am 8 Oktober war? Fakten zu checken und sich Fakten Checker zu nennen ist in diesen Zeiten gar nicht so einfach.
Quelle des Original Artikels zu dem Gerichtsentscheid: Eldiario.es
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