Der Oberste Gerichtshof stellt fest, dass die Bezeichnung eines Homosexuellen als “Schwuchtel” nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt ist

909
ID 69728338 © Zimmytws | Dreamstime.com

Der Oberste Gerichtshof (SC) hat entschieden, dass die Bezeichnung eines homosexuellen Mannes als „Schwuchtel“ nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Auch wenn solche Ausdrücke in bestimmten Kontexten und Bereichen umgangssprachlich verwendet würden, – selbst wenn humorvoll gemeint und ohne abwertende Absicht –, trügen sie objektiv eine konnotierte Verachtung in Bezug auf die sexuelle Orientierung und seien Ausdruck von Homophobie.

Weiterlesen als Premium-Mitglied

Tauche ein in eine Welt voller exklusiver Inhalte aus deinem Lieblingsland Spanien!

Genieße werbefreies Lesevergnügen und unbegrenzten Zugang zu allem, was unsere Plattform zu bieten hat.

>>>Premium-Mitglied werden<<<

Bereits Mitglied? Hier einloggen

Sie möchten immer die neuesten Nachrichten aus Spanien?
Abonnieren Sie unseren Newsletter