Stalin und Hitler: Verbotene Babynamen in Spanien

1072

Aufgeregte werdende Eltern nähern sich der Geburt ihres Kindes oft mit einem Namen für ihren Neuankömmling, aber in Spanien gibt es bestimmte Namen, die verboten sind.

Artikel 54 des Gesetzes vom 8. Juni 1957 des Standesamtes besagt: “Namen, die der Person objektiv schaden, solche, die die Identifizierung verwirren, und solche, die irreführen, sind verboten.”

Namen wie Osama bin Laden, Stalin, Luzifer, Judas, Kain und Hitler sind ausdrücklich verboten, da das Gesetz die Verwendung von Namen verbietet, die eine negative historische Konnotation haben. Laut Gesetz sind “Namen verboten, wenn sie extravagant sind … oder, in Kombination mit Familiennamen, gegen den Anstand der Person verstoßen”. Das Gesetz verbietet auch die vollständigen Namen von Prominenten wie Freddie Mercury. Wenn der Nachname jedoch mit dem eines Prominenten übereinstimmt, z. B. Marta Sánchez oder Alejandro Sanz. Das Gesetz wird von Zeit zu Zeit geändert, da es eine wachsende Zahl von Frauen gibt, die zb. Shakira genannt werden, nach der lateinamerikanischen Sängerin.

Spitznamen sind auch im Standesamt verboten. Ein Junge kann also nicht offiziell Pepe oder ein Mädchen Lola heißen. Nachnamen können nicht als Vornamen verwendet werden, daher können Namen wie Fernández nicht an ein neues Baby vergeben werden.

Obwohl Unisex-Namen immer beliebter werden, verbietet das Gesetz auch jeden Namen, der das Geschlecht des Kindes verwirrt, z. B. kann ein Name wie Juan nicht an ein Mädchen und Maria nicht an einen Jungen vergeben werden.

Weitere Einschränkungen verbieten es Eltern, ihre Kinder nach einer offiziellen Marke oder Firma wie Gucci zu benennen und Kinder nach Hauptstädten, Städten oder Akronymen zu benennen. Wären ihre Kinder in Spanien geboren worden, hätten die Schauspielerin Gwyneth Paltrow und der Sänger Chris Martin von Coldplay ihre Tochter nicht Apple nennen dürfen, noch hätten Kanye West und Kim Kardashian ihr Kind Chicago nennen dürfen.

Es gibt ein weiteres Verbot in Artikel 51 des Standesamtsgesetzes, das vorschreibt, dass Geschwister nicht denselben Namen erhalten dürfen, wenn also ein Paar ein Kind namens Juan hat, können seine Brüder rechtlich nicht Juan oder einen Namen, der sein Äquivalent ist, in eine andere Sprache übersetzt werden, zum Beispiel sein russisches Äquivalent Ivan. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein gleichnamiges Geschwisterkind verstorben ist.

Auch wenn es restriktiv erscheinen mag, wenn es um die Benennung eines Kindes geht, liegt die endgültige Entscheidung beim Standesbeamten zum Zeitpunkt der Eintragung.

Bild: Copyright: sosiukin


Sie möchten immer die neuesten Nachrichten aus Spanien?
Abonnieren Sie unseren Newsletter