Das Official State Gazette (BOE) hat an diesem Samstag die Reihenfolge veröffentlicht, in der die Kontrollen an der Binnenlandgrenze zu Portugal aufrechterhalten werden.
Diese Entscheidung wird gemäß Artikel 25.3 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 angenommen, in dem ein Code der Unionsvorschriften für den Grenzübertritt von Menschen (Schengener Grenzkodex) festgelegt ist und wird als eine Maßnahme angesehen, die dem Ernst der Lage angemessen ist und mit den auf spanischem Gebiet verabschiedeten Maßnahmen übereinstimmt.
Auf diese Weise behält die neue Verordnung die vorübergehend an der Binnengrenze zu Portugal wieder eingerichteten Kontrollen bis 00.59 Uhr am 1. Mai 2021 bei.
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