Die Spanische Justiz schlägt vor die Haftstrafen für Verbrechen bei der Ausübung der Meinungsfreiheit zu streichen

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Die von der Abteilung unter der Leitung von Juan Carlos Campo geförderte Maßnahme sieht vor, dass diese Art von Verbrechen mit abschreckenden, aber nicht mit Freiheitsstrafen bestraft wird, wie von Moncloa berichtet.

Das Justizministerium wird eine Überprüfung der Verbrechen im Zusammenhang mit “Exzessen” bei der Ausübung der Meinungsfreiheit vorschlagen, die “eindeutig” die Schaffung eines Risikos für die öffentliche Ordnung oder die Provokation irgendeiner Art von gewalttätigem Verhalten voraussetzen und die Strafen für diese Fälle für das Gefängnis zu beseitigen.

Insbesondere sieht die von der Abteilung unter der Leitung von Juan Carlos Campo geförderte Maßnahme vor, dass diese Art von Verbrechen mit abschreckenden, aber nicht mit Freiheitsstrafen bestraft werden, wie von Moncloa berichtet. Zu diesen Verbrechen gehören: das Verbrechen der Erhöhung des Terrorismus und der Demütigung der Opfer (Art. 578 CP), das Hassverbrechen (Art. 510 CP), die Verbrechen der Beleidigung der Krone und anderer Institutionen (Art. 490 und ss. CP) ) und Verbrechen gegen religiöse Gefühle (Art. 522 und ss CP).

“In den letzten Jahren erleben wir in Spanien eine autoritäre Drift, die zu einer alarmierenden Einschränkung des Fundamentalen geführt hat Recht auf freie Meinungsäußerung administrativ, durch das Knebelgesetz und strafrechtlich, durch einige Artikel des Strafgesetzbuchs, die aus der Diktatur stammen und Verhaltensweisen wie das Versenden von Nachrichten in sozialen Medien oder Rap-Songs unter Strafe stellen. Das spanische Justizsystem wurde mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung der Meinungsfreiheit gerügt”.

Diese Maßnahme erfolgt nach der Verurteilung des Rapper Pablo Hasel, der wegen eines Verbrechens der Verherrlichung des Terrorismus zu neun Monaten Gefängnis verurteilt wurde, sowie wegen Beleidigungen und Verleumdungen gegen die Monarchie und die staatlichen Sicherheitskräfte und -gremien wegen der Verbreitung bedrohlicher Botschaften in sozialen Netzwerken.

In dem von der Justiz vorgelegten Vorschlag wird erwogen, dass ” jene verbalen Exzesse, die im Zusammenhang mit künstlerischen, kulturellen oder intellektuellen Manifestationen begangen werden “, “außerhalb der strafrechtlichen Bestrafung” bleiben.

In diesem Sinne hat die Regierung verteidigt, dass “das Strafrecht weder das nützlichste Instrument ist, noch notwendig ist, noch dass es angemessen verhältnismäßig ist, auf Verhaltensweisen zu reagieren, deren strafrechtliche Bestrafung, obwohl sie an die Illegalität grenzt, entmutigend wäre für die Meinungsfreiheit, wie vom Verfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der Europäischen Union und dem größten Teil der spanischen Doktrin erklärt “.

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