Die DGT verhängt eine Geldstrafe von bis zu 400 Euro für das Mitführen einer Anhängerkupplung

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Ihr Auto auf dem neuesten Stand zu halten, ist ebenso grundlegend wie wichtig. Darüber hinaus kann das Fehlen eines Aspekts unseres Fahrzeugs in Ordnung oder gemäß den von der Generaldirektion für Verkehr (DGT) festgelegten Regeln zu Geldstrafen und anderen schwerwiegenderen Problemen wie dem Entzug des Führerscheins, des Fahrzeugs oder sogar Gefängnis führen.

Aus all diesen Gründen ist es wichtig, unser Fahrzeug überwachen zu lassen und alle Revisionen und Inspektionen auf dem neuesten Stand zu halten sowie keine Teile hinzuzufügen oder für andere zu ändern, die nicht den Vorschriften entsprechen.

Die Anhängerkupplung

Viele Autofahrer haben eine Anhängerkupplung in ihrem Fahrzeug, um einen Anhänger oder ein Wohnmobil anzukuppeln. Es ist etwas sehr Übliches, dass in Autos eingebaut werden kann. Natürlich, solange Sie respektieren, wie es geht, da Sie bestraft werden können, wenn die Anhängerkupplung nicht korrekt genehmigt wird. Natürlich ist eine spezielle Installation dieser Anhängerkupplung (in der Werkstatt) erforderlich und nicht jede Modifikation reicht aus.

Beim ITV wird überprüft, ob die Installation in einer autorisierten Werkstatt erfolgt ist und ob die Anhängerkupplung zugelassen ist. Wenn nicht, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 400 Euro. Die Dokumente, die Sie in Ihrem Auto haben müssen, um diese Geldstrafe zu vermeiden, sind der Konformitätsbericht und die Werkstatteinbaubescheinigung.

Außerdem sollten Sie sehr vorsichtig sein, um das Nummernschild Ihres Autos nicht zu verdecken. Dieses Rufzeichen muss richtig gesehen werden, damit Ihr Fahrzeug bei Bedarf problemlos identifiziert werden kann. Daher können Sie es nicht mit einem Element abdecken, geschweige denn absichtlich ausblenden.

Wenn Sie einen Anhänger oder einfach nur die Anhängerkupplung tragen, müssen Sie sicher sein, dass das Nummernschild perfekt gelesen werden kann, denn andernfalls droht Ihnen eine Geldstrafe von 200 Euro, da dieses Zubehör “ein Hindernis für die Visualisierung des Nummernschilds” ist.

Nach dem Inkrafttreten des neuen Anti-Tuning-Gesetzes, von dem so viel gesprochen wurde, gilt der Einbau der Anhängerkupplung in das Fahrzeug als wichtige Reform und muss als solche den für die Legalisierung vorgesehenen Verfahren folgen: Bescheinigung der Einbauwerkstatt, Genehmigung der Anhängerkupplung und ein Konformitätsbericht, der normalerweise über den Fahrzeughändler eingeholt wird.

Aufgrund der Tatsache, dass der Konformitätsbericht benötigt wird, entscheiden sich viele Menschen dafür, die Installation im Autohaus selbst durchzuführen und Papierkram zu sparen, da dort alles zusammen übergeben wird. Manchmal kann es jedoch etwas teurer sein, als es in der üblichen Werkstatt zu tun. Sobald dies geschehen ist, ist der TÜV bestanden und die Reform wird in das technische Datenblatt aufgenommen, erklärt itv.com.es.

“Es gibt zwei grundlegende Arten von Anhängerkupplungen: eine, die eine feste Struktur hat, die nicht demontiert werden kann, und eine, die einen festen und einen beweglichen Teil hat. Diese Tatsache hat zu mehreren Kontroversen geführt, da es scheint, dass sich viele Benutzer und sogar einige Agenten nicht sehr darüber im Klaren sind, wie sich die Vorschriften auf letztere auswirken. Der Benutzer wurde sogar verhaftet und mit einer Geldstrafe belegt, weil er sein Fahrzeug mit der Anhängerkupplung gefahren hat, obwohl er keinen Anhänger hat, der abnehmbar ist. Der Grund dafür ist, dass die Anhängerkupplung es teilweise erschwert, das Nummernschild des Autos zu erkennen. Keine dieser Beschwerden hat jedoch Erfolg gehabt, nachdem sie geltend gemacht wurde, weil sie keine Rechtsgrundlage haben”, sagen sie.

“Unabhängig davon, ob es sich um eine feste oder abnehmbare Anhängerkupplung handelt, wenn sie im technischen Datenblatt aufgeführt ist, ist sie völlig in Ordnung und es ist legal, mit ihr zu fahren, unabhängig davon, ob der Anhänger mitgenommen wird oder nicht. Zum Zeitpunkt der Legalisierung wird davon ausgegangen, dass bereits berücksichtigt wurde, dass ein Zubehör, das das Nummernschild ganz oder teilweise verdeckt, nicht homologiert werden kann.”

Bild: Copyright: algre


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