Der Europäische Gerichtshof verurteilt Spanien wegen Nitratüberschuss im Wasser

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Der Europäische Gerichtshof hat Spanien verurteilt, weil es seine Gewässer mit Rückständen aus Landwirtschaft und Viehzucht verseucht hat. Die Richter werfen Spanien vor, nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen zu haben, um dem Problem ein Ende zu setzen oder die Maßnahmen gegen diese Verschmutzung zu verstärken.

Die Europäische Kommission beschloss im Dezember 2022, Spanien wegen der “mangelhaften” Reaktion auf überschüssige Nitrate, insbesondere im Grundwasser, vor europäische Richter zu verweisen. Diese Nitrate gelangen dorthin, nachdem sie als Düngemittel auf Nutzpflanzen und durch tierische Abfälle ausgebracht wurden, insbesondere aus der großen Produktion von Gülle im Schweinesektor.

Nun hat der Gerichtshof entschieden, dass Spanien gegen das Wasserqualitätsgesetz verstoßen hat, indem es nicht alle verbindlichen Maßnahmen in Aragonien, Kastilien-La Mancha, Kastilien und León, Extremadura und Madrid umgesetzt hat und in den ersten drei vorherigen Gemeinden sowie in der Region Murcia keine verstärkten Maßnahmen ergriffen hat.

Es wird auch die Auffassung vertreten, dass die Vorschriften nicht eingehalten wurden, da nicht ausreichend gehandelt wurde, um die weit verbreitete Eutrophierung des Wassers im ganzen Land zu beheben, d. h. den Überschuss an Nährstoffen, die dem Wasser zugesetzt werden (Düngemittel und Abfälle), die die Vermehrung bestimmter Mikroorganismen verursachen, die aquatische Ökosysteme zerstören.

Darüber hinaus hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Verpflichtung, acht Messstellen, die über die Balearen, die Valencianische Gemeinschaft und die Autonome Gemeinschaft Madrid verteilt sind, als Gebiete auszuweisen, die für diese Art von Verschmutzung anfällig sind – was den Erlass bestimmter Maßnahmen in diesen Gebieten impliziert – nicht eingehalten wurde. Die Richter weisen jedoch darauf hin, dass die vier Gebiete der Balearen und die drei valencianischen Gebiete bereits für gefährdet erklärt wurden, wenn auch zu einem späteren Zeitpunkt als die Beschwerde. Die Autonome Gemeinschaft Madrid ist noch anhängig.

Bild: gkuna


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