Costa Blanca: Frau kassierte 24 Jahre lang die Rente ihres toten Bruders

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EINE 83-jährige Bewohnerin von Gandia wurde ins Gefängnis gesteckt, nachdem sie 24 Jahre lang die Rente ihres toten Bruders kassiert hatte.

Die Frau, gebürtig aus Córdoba, aber wohnhaft in der Stadt an der Costa Blanca, hatte die Pflege und das Sorgerecht für ihren Bruder übernommen.

Er besaß eine von der Sozialversicherung anerkannte Waisenrente, die sich 1996 auf 675,90 € belief. Dieser Betrag stieg jährlich und erreichte im Jahr 726 einen Wert von 70,2020 €.

Von 1996 bis 2020 wurde seine Rente auf ein Bankkonto eingezahlt, dessen Besitzerin die oben genannte Schwester war.

Als ihr Bruder am 1. Mai 1996 starb, verheimlichte seine Schwester seinen Tod vor der Sozialversicherung und der Bank, um seine Rente zu behalten.

Auf diese Weise gelang es ihr, sicherzustellen, dass sie ihr von Mai 1996 bis März 2020 weiterhin den monatlichen Betrag seiner Rente zahlten, berichtete Onda Naranja Cope am Freitag, den 11. August.

Der von der Sozialversicherung auf dem Konto der Beklagten eingezahlte Gesamtbetrag belief sich auf 174.776 €, wobei die Beklagte die Rente für die täglichen Lebenshaltungskosten ausgab.

Die Sozialversicherung konnte 38.970 Euro vom Bankkonto der Angeklagten zurückfordern, aber der Rest war ausgegeben worden.

Andererseits sei die Bank ihrer Verpflichtung, die Lebbarkeit des Rentners zu überprüfen, nicht nachgekommen und habe daher die Sozialversicherung nicht über seinen Tod informiert. Spanische Banken müssen die INSS (Sozialversicherung) jährlich informieren.

Am 26. Februar 2020 reichte die Angeklagte einen Brief bei der Sozialversicherung ein, in dem sie den Tod ihres Bruders ankündigte, der 24 Jahre zuvor eingetreten war.

Der Bescheid stellte die Einstellung der Zahlung der Rente fest und erleichterte die Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts.

Die Frau erkannte voll und ganz an, was sie getan hatte, und das Gericht von Valencia verurteilte sie wegen Betrugs zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von sieben Monaten (eine Tagesgebühr von 4 Euro).

Darüber hinaus muss sie die Prozesskosten tragen und die Sozialversicherung mit 135.805 Euro ausgleichen.

Bild: Copyright: oneinchpunch


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