Wer zahlt die Zollgebühren wenn ich außerhalb Spaniens über Amazon, AliExpress oder eBay einkaufe?

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Internettransaktionen werden immer häufiger, aber viele Leute sind überrascht, wenn Bestellungen gegen Aufpreis ankommen. 

AliExpress, eBay, Amazon sind Beispiele für Plattformen, die wir heute besuchen, wenn wir ein Produkt online kaufen möchten. Viele von ihnen beinhalten Versanddienste nach Spanien, obwohl das Produkt im Prinzip billiger ist, wenn es aus dem Ausland gebracht wird haben wir es mit der Einfuhr einer Ware zu tun.

Dieser Import ist jedoch mit einer Reihe von Kosten verbunden, die den Käufern manchmal nicht bewusst sind, bis die Benachrichtigung zu Hause eintrifft oder bis der Zusteller mit dem Paket und den damit verbundenen zusätzlichen Kosten erscheint. Das sind die bekannten Zollgebühren.

Obwohl es sich aufgrund ihres geringen Volumens normalerweise um kleine Einkäufe handelt, die uns per Post erreichen, können diese als Importe betrachtet werden, für die wir gezwungen wären,  Zollgebühren, Mehrwertsteuer und sogar andere Verwaltungskosten zu zahlen.

Der zu zahlende Betrag hängt von dem Produkt ab , das wir gekauft haben. Sie können von befreiten Produkten bis hin zu Waren mit zusätzlichen Steuern reichen. Der allgemeine Tarif liegt bei etwa 2,5 % , wenn das Produkt nicht angegeben ist. Allerdings müssen wir bedenken, dass wir diese Gebühr – bei Internetkäufen – erst ab einem Warenwert von 150 Euro zahlen würden, also bis zu diesem Betrag nur Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben zahlen würden.

In diesem Fall beträgt die Mehrwertsteuer 21 % auf die Einfuhr von Produkten nach Spanien. Sie errechnet sich nicht nur nach dem Warenwert, sondern auch nach den in Anspruch genommenen internationalen Versandkosten oder der eingesetzten Transportversicherung.

In jedem Fall dürfen wir nicht vergessen, dass wir bei Sendungen zwischen Privatpersonen mit einem Warenwert von weniger als 45 Euro ebenfalls von der Zahlung der Kosten befreit sind, aber wenn sie diesen Betrag überschreiten, die Zollagenten sind dafür verantwortlich, den Preis zu ermitteln und die entsprechende Mehrwertsteuer hinzuzufügen. Nur wenn es sich um gebrauchte persönliche Produkte (Kleidung, Bücher usw.) handelt, kann diese Zahlung vermieden werden, sofern dies gerechtfertigt ist.

In den meisten Fällen, insbesondere bei Transaktionen zwischen Privatpersonen, ist es nicht erforderlich, bestimmte Dokumente für die Einfuhr von Gegenständen vorzulegen, da das von uns gekaufte Produkt automatisch seinen Empfänger erreicht. Manchmal müssen jedoch eine Reihe von Dokumenten vorgelegt werden, um die sogenannte „ Zollabfertigung“ durchzuführen. Für diese Zollabfertigung sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich :

  • Einfuhrrechnung oder Handelsrechnung : Dies ist das Basisdokument, in dem die Transaktion zwischen dem Exporteur und dem Importeur formalisiert wird und das Daten wie das Datum, die Identität des Importeurs und des Exporteurs, die Rechnungsnummer usw. enthalten muss. 
  • Rechnung des Zollagenten : Das Unternehmen oder die Person, die in Ihrem Namen als Zollagent fungiert, um die Einfuhr der Waren zu erleichtern, fügt ein Dokument bei, das die Kosten ihrer Dienstleistungen und andere Informationen enthält. 
  • DUA (Single Administrative Document) : Dieses Dokument gilt für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union und dient als Steuererklärung, die physisch auf Papier oder über das Internet eingereicht werden kann.

Bild: Copyright: prima91


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