Spanische Regierung will eine Mehrwertsteuer von 21% für alle privaten Gesundheits- und Bildungszwecke

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Die Koalitionsregierung verhandelt über die Erhebung einer Mehrwertsteuer von 21 Prozent auf bestimmte Aktivitäten der privaten Gesundheit und Bildung. Wie La Información erfahren hat, diskutieren María Jesús Montero und Nacho Álvarez, die für die Gestaltung des Entwurfs der allgemeinen Staatshaushalte für 2021 zuständig sind, derzeit die Möglichkeit bestimmte Befreiungen bei der Zahlung dieser Steuer zu beenden.

Derzeit ist ein großer Teil der Aktivitäten im Zusammenhang mit privater Gesundheit und Bildung von der Erklärung der Mehrwertsteuer befreit. Dies wurde in die Gesetzgebung zu dieser Steuer aufgenommen, die 1992 von der damaligen Regierung von Felipe González genehmigt wurde.

Gemäß dem Gesetz 37/1992 vom 28. Dezember über die Mehrwertsteuer “die Erbringung von Krankenhaus- oder Gesundheitsdiensten und andere direkt damit verbundene Leistungen, die von öffentlich-rechtlichen Stellen durchgeführt werden von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit oder von privaten Einrichtungen oder Einrichtungen im Rahmen des genehmigten oder kommunizierten Preisregimes”. Auch sollten diejenigen, die sich “der Unterstützung natürlicher Personen durch Ärzte oder Angehörige der Gesundheitsberufe widmen, unabhängig von der Person, die solche Dienstleistungen erhält”, die Steuer nicht zahlen.

In Bezug auf Bildung sieht das Mehrwertsteuergesetz vor, dass “die Bildung von Kindern und Jugendlichen, die Betreuung und das Sorgerecht von Kindern, einschließlich der Betreuung von Kindern in Bildungszentren in der Zwischenzeit während der Schulcafeteria, von der Steuer befreit sind.

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