
Es ist ein Thema, dem viele Menschen aus dem Weg gehen, bis es zu spät ist. Unabhängig davon, ob Sie Kinder haben oder nicht, stellen Sie sich möglicherweise die Frage: Wer erbt mein Vermögen, wenn ich nicht mehr da bin? In Spanien ist die Erbschaft nicht nur eine private Angelegenheit, sondern unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die Ihre Entscheidungsfreiheit darüber, wer was erhält, erheblich einschränken. Selbst bei Vorliegen eines Testaments reserviert das Gesetz einen bestimmten Anteil für den sogenannten „Pflichtteil“ – und das ist nur der Anfang. Lassen Sie uns die Details näher betrachten.
Was Spanien von anderen Ländern unterscheidet:
- Die Pflichtteilsregelungen (herederos forzosos), die Ihre Freiheit bei der Verteilung Ihres Nachlasses einschränken, selbst wenn Sie ein Testament haben.
- Die strukturierte Aufteilung des Nachlasses in legítima, mejora und libre disposición.
- Regionale Unterschiede (wie in Katalonien), die den nationalen Code außer Kraft setzen können.
Das spanische Sicherheitsnetz: Unabhängig von Ihrem Willen werden Erben vorhanden sein.
Das spanische Erbrecht sieht für jedes Szenario einen Plan vor. Egal, ob Sie mit oder ohne Testament sterben und ob Sie Nachkommen haben oder nicht, wird jemand Ihren Nachlass erben. Artikel 661 des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches macht dies eindeutig klar:
„Die Erben treten die Nachfolge des Verstorbenen durch die bloße Tatsache des Todes in all ihren Rechten und Pflichten an.“ Wenn Sie also kinderlos sind und ohne Testament sterben, bleibt Ihr Vermögen nicht einfach im Ungewissen.
Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
In Spanien gibt es eine strenge gesetzliche Reihenfolge dafür, wer Ihren Nachlass erbt, beginnend mit Ihren engsten Blutsverwandten:
- Kinder und Enkelkinder – Wenn vorhanden, stehen sie an erster Stelle.
- Eltern und Großeltern – Wenn Sie keine Kinder haben, sind Ihre Eltern die nächsten Erben.
- Ehepartner – In diesen Fällen steht Ihr Ehepartner an dritter Stelle, nach den direkten Nachkommen und Verwandten in aufsteigender Linie.
- Geschwister und Nichten/Neffen – Falls keine der oben genannten Personen vorhanden ist, erben sie.
- Der Staat – Ja, wenn es niemanden sonst gibt, wird die spanische Regierung Ihr Erbe.
Haben Sie ein Testament? Gut. Aber wie viel Freiheit haben Sie wirklich?
Wenn Sie kein Spanier sind, aber in Spanien leben, gilt das spanische Erbrecht für Ihren Nachlass, es sei denn, Sie haben in Ihrem Testament ausdrücklich festgelegt, dass Ihr nationales Recht Anwendung finden soll. Dies ist Ihr Recht gemäß der EU-Verordnung 650/2012, muss jedoch eindeutig im Testament vermerkt werden. Andernfalls bleiben die spanischen Vorschriften für den Pflichtteil in Kraft.
Wenn Sie in Spanien ein Testament aufsetzen, müssen Sie die legítima respektieren – den gesetzlich geschützten Teil Ihres Nachlasses, der an Ihre Pflichtteilsberechtigten (herederos forzosos) gehen muss. Dazu zählen Kinder, Eltern oder – in deren Abwesenheit – möglicherweise auch Geschwister. Das spanische Erbrecht ist darauf ausgelegt, enge Familienmitglieder zu schützen und sicherzustellen, dass niemand ohne schwerwiegenden rechtlichen Grund enterbt werden kann – selbst wenn ein Testament etwas anderes besagt.
So erfolgt die Aufteilung Ihres Nachlasses im Falle eines Testaments:
- Ein Drittel (la legítima) – Dieser Anteil geht an die Pflichtteilsberechtigten und wird gleichmäßig aufgeteilt. Hier gibt es keine Diskussion.
- Ein Drittel (tercio de mejora) – Dieser Teil ist ebenfalls für Pflichtteilsberechtigte, aber Sie entscheiden, wie er unter ihnen verteilt wird. Möchten Sie Ihrer Mutter ein größeres Stück geben als Ihrem Vater? Hier haben Sie die Freiheit.
- Ein Drittel (libre disposición) – Dies ist der Teil, den Sie nach Belieben vergeben können – an einen besten Freund, einen Nachbarn, einen Hund oder sogar an eine Wohltätigkeitsorganisation. Ihre Entscheidung.
Was passiert, wenn ich kein Testament habe und keine enge Familie?
Wenn es keine Nachkommen, Verwandten in aufsteigender Linie, Ehepartner, Geschwister oder Nichten/Neffen gibt, tritt – und nur dann – der spanische Staat ein und erbt Ihren Nachlass. Dies ist zwar selten, kann jedoch vorkommen.
Die Lehre aus der Geschichte? Erstellen Sie Ihr Testament. Das ist wichtig.
Wenn Sie Eigentum, Geld oder sentimentale Werte besitzen – unabhängig davon, ob Sie Kinder haben oder nicht – sollten Sie ein Testament aufsetzen. Nicht, weil Sie morbide sind, sondern um Kontrolle zu haben.
Fazit:
Egal, ob Sie alleinstehend, kinderlos oder ein Elternteil sind oder einfach nur nicht dazu gekommen sind – überlassen Sie es nicht dem Zufall. Machen Sie einen Plan, erstellen Sie ein Testament und stellen Sie sicher, dass Ihr Vermächtnis genau dorthin gelangt, wo Sie es wünschen.
Hinweis zu regionalen Unterschieden:
Obwohl in diesem Artikel die Regeln des spanischen Erbrechts (Código Civil) erläutert werden, ist es wichtig zu beachten, dass einige autonome Gemeinschaften wie Katalonien, Navarra, das Baskenland, Galicien, Aragonien und die Balearen ihre eigenen Erbschaftsgesetze haben. Diese können die Reihenfolge der Erben und den Pflichtteil (legítima) beeinflussen – in Katalonien beträgt die legítima beispielsweise nur 25 % des Nachlasses. Wenn Sie in einer dieser Regionen leben oder Eigentum besitzen, wird dringend empfohlen, sich mit einem Rechtsexperten vor Ort in Verbindung zu setzen, um zu verstehen, was auf Ihre Situation zutrifft.
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