Einer der Punkte, die das neue Tierschutzgesetz regelt, ist die Betreuung von Haustieren, wenn wir außer Haus sind. Haustiere dürfen nicht länger als drei aufeinanderfolgende Tage allein und unbeaufsichtigt gelassen werden. Bei Hunden verkürzt sich die Frist auf 24 Stunden. Außerdem ist es dem Tier verboten, sich auf Balkonen, Kellern oder Terrassen aufzuhalten. Es darf auch nicht alleine im Auto gelassen werden.
Schäferhunde können länger als 24 Stunden allein sein, wenn sie einen Ort haben, an dem sie ihre Position kennen, und einen Unterschlupf für schlechte Wetterbedingungen haben. Bei Katzen, Hamstern oder Vögeln sind maximal drei Tage erlaubt und das Bußgeld bei Nichteinhaltung kann bis zu 10.000 Euro betragen.
Bild: Copyright: vivienstock

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