Die Stadtverwaltung von Palma de Mallorca hat die in dieser Urlaubssaison ab dem 1. April in den Vergnügungsvierteln geltenden Vorschriften bekanntgegeben. Neben einigen Ausgehvierteln in der Innenstadt sowie an der Meerespromenade Paseo Marítimo ist davon vor allem die Playa de Palma betroffen.
In den “Sonder-Interventionszonen von touristischem Interesse”, darf Alkohol nicht beworben und auch nicht für den Konsum auf der Straße oder am Strand verkauft werden. Schwere Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 3.000 Euro belegt werden.
Verboten ist auch an der Playa de Palma das Verteilen von Flyern um auf Diskotheken und Vergnügungslokale und ihre Angebote aufmerksam zu machen.
Lokale in der Bierstraße müssen ihre Außenbewirtungsflächen zudem eindeutig abgrenzen um Gedränge und Straßenpartys zu verhindern.
Auch untersagt ist der Außer-Hausverkauf nach Ladenschluß von Essen und Getränken an den Imbissständen großer Lokale wie dem Megapark.
Die Vorschriften gelten bis zum 30. September.
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