Noch am vergangenen Mittwoch hatte die Spanische Regierung eine Teilnahme am EU Gassparplan vollständig abgelehnt. Was interessiert jedoch das Geschwätz von Gestern.
Wie schnell die Einigung diesen Dienstag erzielt wurde, geht aus der Erklärung der dritten spanischen Vizepräsidentin Teresa Ribera bei der Ankunft in Brüssel hervor. „Wir sind verpflichtet, ja zu sagen“, räumte die Ministerin für ökologischen Wandel ein, der betonte, dass in den letzten Tagen große Fortschritte bei dem ursprünglichen Plan der Europäischen Kommission erzielt worden seien, den Spanien, Portugal, Polen oder Irland rundweg abgelehnt hätten.
Die geänderte Verordnung, die an diesem Dienstag verabschiedet wurde, hat die ursprünglichen Anforderungen stark gelockert und Ausnahmen in Übereinstimmung mit den obligatorischen Einsparungen für Länder mit wenigen Verbindungsleitungen, besonderen oder besonders gefährdeten Situationen eingeführt.
Brüssel denkt zum Beispiel darüber nach, was als „iberische Ausnahme“ angesehen werden könnte. Die Verordnung, besagt, dass die Mitgliedstaaten die obligatorische Reduzierung der Nachfrage um acht Prozentpunkte begrenzen können, solange sie nachweisen, dass ihre Exportkapazitäten für Verbindungsleitungen oder ihre nationale Flüssigerdgasinfrastruktur zur Umleitung von Gas an andere Mitgliedstaaten maximal genutzt werden.
Spanien verbraucht durchschnittlich 22.900 Millionen Kubikmeter (von August bis März) Gas. Mit den von Brüssel festgelegten 15 % hätte es 3,4 Milliarden Kubikmeter einsparen müssen. Die Europäische Kommission hatte angeboten, die Einsparungen auf 2.900 Millionen Kubikmeter zu reduzieren, aber mit der neuen Ausnahme konnte Spanien diesen Schnitt auf etwa 1.700 Millionen Kubikmeter Gas belassen.
Staaten mit einer größeren Abhängigkeit von Gas in ihrem Energiemix (in Spanien sind es ungefähr 24 %, wie im EU-Durchschnitt) können auch geltend machen, dass der Verbrauch der wesentlichen Industrien bei der Berechnung der obligatorischen Kürzung nicht berücksichtigt wird. In gleicher Weise können Länder, die aus geografischen Gründen keine angemessene Verbindung zum europäischen Markt haben oder deren Stromerzeugung weitgehend von Gas abhängt, eine Ausnahme von der Kürzung beantragen.
Bild: Copyright: nevenm
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