Das erste EU-Startup-Gesetz das Beckham-Gesetz tritt im Januar in Spanien in Kraft

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Der Kongress hat diesen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Förderung des Ökosystems aufstrebender Unternehmen verabschiedet, das bekannte und lang erwartete Gesetz der Startups, das mit dem Ziel geboren wurde, das Ökosystem aufstrebender Unternehmen in Spanien zu fördern.

Nach Durchlaufen des Abgeordnetenhauses, ein Jahr nachdem sie ihren Weg in die Cortes begonnen hat, und mehreren Blockaden im Rücken aufgrund der intensiven Gesetzgebungstätigkeit, die der Wirtschaftsausschuss im laufenden Geschäftsjahr erlebt hat, lautet die Regel: Go ahead mit breiter Zustimmung.

Seltsamerweise ist Spanien ohne diesen gesetzlichen Rahmen eines der Länder mit den meisten Startups in der EU , mit einem erheblichen Investitionswachstum. Mit 11.100 Startups (aufstrebende Unternehmen), die 140.000 Mitarbeiter beschäftigen, ist Spanien das viertgrößte europäische Land dieser Art von Unternehmen.

In diesem Ökosystem gibt es laut dem von PwC erstellten Bericht, in dem die Auswirkungen des Südgipfels auf das unternehmerische Ökosystem im letzten Jahrzehnt analysiert werden, 6.446 private Investoren, 366 Investmentgruppen, 149 Akzeleratoren und 99 Inkubatoren.

Der Präsident des spanischen Verbandes der Startups, Carlos Mateo, betont, dass „es noch einige Gesetzgebungsverfahren gibt, die voraussichtlich im nächsten Januar in Kraft treten werden. Seiner Meinung nach ist es das Gesetz, das wir heute haben können. Der erste in der EU, der zugelassen wurde. Das ist ein wichtiger positiver Schritt.“

In Bezug auf Steuervorauszahlungen hebt Laura Blanco, verantwortliche Partnerin für den Steuerbereich bei Selier Abogados, hervor, dass „ das neue Gesetz die Reduzierung der Steuerlast für aufstrebende Unternehmen bestätigen wird, wodurch sie einen reduzierten Steuersatz von 15 % zahlen müssen Unternehmen, im Vergleich zu den allgemeinen 25%.

Gleichzeitig die Verbesserung der Besteuerung von Vergütungsformeln, die auf der Lieferung von Aktien oder Beteiligungen an ihre Mitarbeiter beruhen (Aktienoptionen), Anhebung des Freibetrags von 12.000 auf 50.000 Euro pro Jahr bei Lieferung von Aktien bzw Beteiligungen an Mitarbeiter von aufstrebenden Unternehmen. Ebenso schafft es ein spezielles Visum für digitale Nomaden, wichtige Maßnahmen, um Talente anzuziehen und zu halten.

Aus Sicht des Investors „wird der Abzug für Investitionen in ein neu oder neu gegründetes Unternehmen erhöht, die Art des Abzugs von 30 % auf 50 % erhöht und die maximale Bemessungsgrundlage von 60.000 auf 100.000 Euro erhöht, was Gründungsgesellschaftern ermöglicht aufstrebende Unternehmen die Anwendung dieses Abzugs unabhängig von ihrer prozentualen Beteiligung am Grundkapital des Unternehmens“, kommentiert er.

Darüber hinaus wird die Frist für die Zeichnung von Aktien oder Beteiligungen im Allgemeinen von drei auf fünf Jahre verlängert, beginnend mit der Gründung des Unternehmens, und bis zu sieben für bestimmte Kategorien von aufstrebenden Unternehmen.

Ein weiteres Ziel dieses Gesetzes, „die Gewinnung und Bindung von Talenten“, wird durch die Schaffung einer neuen Kategorie von Visa für digitale Nomaden verwirklicht, die als Visum für internationale Telearbeiter bezeichnet wird, um eine Arbeit oder berufliche Tätigkeit aus der Ferne auszuführen Unternehmen, die sich außerhalb des Staatsgebiets befinden, mit einer Laufzeit von einem Jahr“, verrät er.

Ebenso ” die Steuerregelung für Einwanderer, die für Manager und Mitarbeiter von Startups , Investoren und “digitale Nomaden” – Menschen in Telearbeit, die vorübergehend auf spanisches Territorium vertrieben werden – und ihre Familien gelten, die Zugang zu einem Sondervisum von bis zu 5 Jahren haben werden , wird verbessert. “

Für den Juristen eine gute Nachricht, denn „sie unterstützt innovatives Unternehmertum als Wachstumsmotor, auch wenn es als Ausgangspunkt genommen werden sollte, und versuchen, an diesem Weg weiterzuarbeiten, indem sie attraktivere und ehrgeizigere inhaltliche Maßnahmen vorschlägt, um das gesetzte Ziel zu erreichen: einen spezifischen Regulierungsrahmen zu schaffen, um die Gründung und das Wachstum aufstrebender Unternehmen in Spanien zu unterstützen“.

Bild: Copyright: videoflow


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