330 seitige Strafanzeige gegen die Österreichische Regierung von Sprecher einer Bürgergemeinschaft eingereicht

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Aufgrund einer Vielzahl von Verfehlungen der Österreichischen Regierung übernimmt der Einschreiter durch einbringen dieser Strafanzeige, von ein oder mehrer Offizialdelikten, als Sprachroh einer Bürgergemeinschaft, die rechtliche Darstellung. Am 15.03.2020 wurde der erste Lockdown verhängt, von den oben genannten 4 beanzeigten (Sebastian Kurz, Werner Kogler, Rudolf Anschober und Karl Nehammer), die sich berufen gefüllt haben, das Infektionsgeschehen als dramatisch zu erkennen und der Empfehlung WHO (einer Nichtregierungsorganisation) zu folgen. Mit 190 Eidesstattlichen Erklärungen von Unterstützer aus Österreich, bekommt die Anzeige den nötigen Druck, hier auch zu ermitteln.

Anzeige wegen:Betreff: Täuschung, Amtsmissbrauch, Verfassungsbruch, Betrug, Misshandlung von Schutzbefohlene, Körperverletzung, Korruption und Nötigung (der Österreichischen Bürger)Strafsache gegen Sebastian Kurz, Rudolf Anschober, Karl Nehammer, Alexander Van der Bellen und alle namentlich genannten Nationalratsabgeordnete. wegen §83, §84, §92 StGB, §105, 108, §146, 147, 148 StGB, §302 StGB, §307a StGB.

Kurzfassung Anzeige: https://www.dropbox.com/s/ss7agtjh9vum8oi/Strafanzeige_KP24_Regierung_Kurzfassung.pdf

Gesamte Anzeige (330 Seiten) mit Beweise/Anlagen: https://www.dropbox.com/s/ojsqq21kkpmocy7/Strafanzeige_KP24_Regierung_Anlagen.pdf

Bestätigung für die Eingabe Strafanzeige: https://www.dropbox.com/s/eaxsrwl2hyz6uk3/EB%20589250Y946%40efa.justiz.gv.at.pdf

“Die Unterlagen sind frei und ohne Nachfrage weiter zu verwenden. Die Beweislast wurde mittels Stiftung Corona Ausschuss, Anwälte für Aufklärung und den Recherche die in den letzten 9 Monate von mir zusammengetragen wurden, für die Anzeige eingesetzt,” schreibt Konstantin Haslauer.

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