Wenn Sie in Spanien eine Wohnung vermieten hat Ihr Mieter das Recht den Vertrag um bis zu fünf Jahre zu verlängern

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Wenn Sie in Spanien ihre Wohnung vermieten, hat Ihr Mieter aufgrund des Städtischen Mietgesetzes das Recht, den Vertrag um bis zu fünf Jahre zu verlängern, ohne dass Sie dies verhindern können. Die einzig mögliche Option ist, dass Sie die Immobilie „zu einem anderen Zweck als dem Wohnen“ vermieten (das Mietrechtsgesetz versteht unter Wohnen den ständigen Aufenthalt des Mieters). Denkbar…


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