Vier junge Männer wegen Gruppenvergewaltigung einer Minderjährigen auf den Balearen zu 138 Jahren Gefängnis verurteilt

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Das Provinzgericht der Balearen hat vier junge Männer zu insgesamt 138 Jahren Haft verurteilt, die beschuldigt werden, 2016 in einem Stadtteil von Palma eine Minderjährige vergewaltigt zu haben. Einer der Angeklagten erhielt wegen sexueller Nötigung in vier Fällen und Beihilfe zur Zwangsprostitution eines Minderjährigen eine Strafe von 50 Jahren Gefängnis. Zwei weitere wurden zu je 32 Jahren verurteilt, ebenfalls wegen sexueller Nötigung in vier Fällen. Der vierte Angeklagte wurde wegen sexueller Nötigung in vier Fällen zu 24 Jahren Gefängnis verurteilt.

Das strenge Urteil spiegelt die Schwere der Verbrechen wider, da das Opfer besonders schutzlos und schutzbedürftig war. “Die Schwere des Sachverhalts, die über das Maß des geschützten Rechtsanspruchs und die Folgen seiner Verletzung hinausgeht, stellt einen starken strafrechtlichen Vorwurf dar, der sich in den spezifischen Umständen manifestiert”, erklärte das Gericht.

Das Urteil betrachtet es als erwiesen, dass die vier jungen Männer in ein besetztes Haus eingebrochen sind, in dem sich die Minderjährige mit einem anderen jungen Mann aufhielt, mit dem sie sexuelle Beziehungen hatte. Die Verurteilten zwangen den Minderjährigen, mit den vieren Sex zu haben, obwohl der junge Mann, der ihn begleitete, versuchte, ihn daran zu hindern. Die Brutalität des Angriffs und die Umstände des Ereignisses fügten dem Mädchen irreparablen Schaden zu, das sich während des Prozesses geschützt erklärte. Alle vier leugneten die Tatsachen, aber die Richter glauben ihrer Aussage nicht.

Die Richter betonen die Schwere der Verletzung und das wiederholte Verhalten, indem sie hervorheben, dass die Minderjährige zu Handlungen gezwungen wurde, die nicht nur unangemessen für ihr Alter waren, sondern auch Angst einflößten und besonders erniedrigend wirkten. Die Angeklagten nutzten aus, dass sich das Opfer in einer besonders verletzlichen Lage befand, was zu einer schockierenden und traumatischen Erfahrung führte, deren Folgen vermutlich nur schwer zu beheben sein werden, so das Urteil.

“Die Richter sind der Meinung, dass die Schwere des Verhaltens der Angeklagten gegenüber dem Opfer und der damit einhergehende moralische Schaden, sowie der ernste Schaden, der durch die Nähe der Angeklagten entstehen könnte, die Auferlegung eines Annäherungsverbots rechtfertigen.”

Zudem hat das Gericht angeordnet, dass die Angeklagten sich dem Opfer nicht auf eine Distanz von weniger als 500 Metern nähern oder über einen Zeitraum von zwanzig Jahren Kontakt aufnehmen dürfen. Die Verurteilten sind zudem verpflichtet, das Mädchen gemeinschaftlich mit 100.000 Euro zu entschädigen. Diese Entscheidung ist nicht abschließend, da eine Berufung beim Obersten Gerichtshof der Inseln möglich ist.

Bild: zeferli


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