Der Beschluss des Obersten Gerichtshofs der Valencianischen Gemeinschaft (TSJCV) befürwortet die Beschränkung von 1:00 bis 6:00 Uhr in 68 Gemeinden und die Begrenzung von Versammlungen in öffentlichen und privaten Räumen auf maximal 10 Personen.
Die Maßnahmen betreffen Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern, die aufgrund von Covid-19 ein erhöhtes epidemiologisches Risiko darstellen, davon 32 in der Provinz Valencia, 27 in Alicante und 9 Gemeinden die zu Castellón gehören. Die Beschränkungen gelten vom 17. August bis zum 6. September.

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