Der Oberste Gerichtshof der valencianischen Gemeinschaft genehmigt die von der Generalitat nach dem Alarmzustand vorgeschlagenen Einschränkungen der Mobilität.
Die Richter beschränken die Gültigkeit dieser Beschränkungen auf den Zeitraum zwischen dem 9. und 24. Mai – nicht bis zum 30. Mai, wie von der Verwaltung gefordert
Ausgangssperren 00.00 bis 06.00 Uhr
Beschränkung von Gruppen oder Versammlungen familiärer und / oder sozialer Art auf maximal 10 Personen und der Reduzierung auf 75% der Kapazität in Kultstätten.
Gegen den Gerichtsbeschluss kann innerhalb von fünf Tagen vor derselben Kammer Berufung eingelegt werden.
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