Die Hausbesetzung ist ein wachsendes Problem in Spanien, das viele Hausbesitzer beunruhigt. Sie fürchten, dass ihr Eigentum während ihrer Abwesenheit, sei es im Urlaub oder bei der Arbeit, von Eindringlingen besetzt wird. Traditionelle Wohnformen wie Einfamilienhäuser, Reihenhäuser oder Wohnungen in Städten und Gemeinden sind besonders betroffen. Doch nicht nur Wohnräume sind gefährdet. In den letzten Jahren häufen sich Fälle einer anderen Art der “Besetzung”, insbesondere in Großstädten: die widerrechtliche Nutzung von Garagenstellplätzen.
Parkplätze: Eine andere Form der widerrechtlichen Inbesitznahme
Auch wenn es sich nicht um die klassische Hausbesetzung handelt, kommt es in Großstädten, wo Parkplätze oft knapp sind, immer wieder vor, dass Autobesitzer nach dem Urlaub, der Arbeit oder einem Wochenendtrip ihren Garagenstellplatz durch ein fremdes Fahrzeug blockiert vorfinden. Mag dies zunächst auf Verwirrung oder Rücksichtslosigkeit zurückzuführen sein, wird es zu einem ernsten Problem, wenn das fremde Fahrzeug tagelang stehen bleibt und der Besitzer sich nicht meldet oder es entfernt. Für den rechtmäßigen Eigentümer oder Mieter des Stellplatzes ist dies eine ungerechte Situation.
Geringerer rechtlicher Schutz als bei Wohnungen
Erschwerend kommt hinzu, dass die Rechtslage bei besetzten Garagenstellplätzen komplexer ist als bei besetzten Wohnungen. Für letztere gibt es etablierte Verfahren und Protokolle zur Anzeige und Beendigung der Besetzung. Garagenstellplätze hingegen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht als gemeinschaftliches Eigentum definiert, sondern werden im Wohnungseigentumsgesetz als “Zubehör zur Wohnung” aufgeführt. Ihre Besetzung fällt daher unter Artikel 245.2 des Strafgesetzbuches, der für die widerrechtliche Nutzung von Privateigentum, das keine Wohnung ist, Geldstrafen von drei bis sechs Monaten vorsieht.
Garagenstellplätze genießen somit nicht den gleichen Schutz wie Wohnungen. Auch die Räumung eines widerrechtlich parkenden Fahrzeugs kann sich deutlich länger hinziehen, da auf behördliche oder kommunale Entscheidungen gewartet werden muss. Hinzu kommt die praktische Schwierigkeit, dass Abschleppwagen private Garagen oft nicht erreichen können.
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