Spaniens Abgeordnete erhalten eine Gehaltserhöhung von 2,5 Prozent

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Das Präsidium des Kongresses hat an diesem Dienstag den Haushalt der Kammer für 2024 gebilligt, der die Bestimmung enthält, das Gehalt der Abgeordneten um 2,5 % zu erhöhen, ein Projekt, das nicht einstimmig verabschiedet wurde, da sich die PP der Stimme enthalten hat.

Die für die Kammer prognostizierten Gesamtausgaben belaufen sich auf 114.815.460 Euro, was 3,98 % gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 entspricht, das sich auf 110.421.300 Euro belief.

Der Kongress und der Senat genehmigen separat ihre eigenen Rechnungen, die dann in das allgemeine Staatshaushaltsgesetz aufgenommen werden. Was sie in einer gemeinsamen Sitzung genehmigen, sind die Haushaltspläne der Cortes Generales, die ihre gemeinsamen Ausgaben enthalten, und der vom Parlament abhängigen Institutionen wie des Bürgerbeauftragten und des Zentralen Wahlausschusses.

Die Budgets des Unterhauses sehen eine Gehaltserhöhung von 2,5 % für das Personal des Hauses vor, unabhängig davon, ob es sich um eine Festanstellung oder eine befristete Anstellung handelt. Konkret sieht der Haushaltsentwurf eine zusätzliche Mittelzuweisung in Höhe von 18,80 % für die Bezüge von Bediensteten auf Zeit vor. In diesen Prognosen sind auch die Vereinbarungen vom September 2023 berücksichtigt, mit denen die Zahl der Zeitarbeitskräfte erhöht wurde.

Und in der Regel entspricht die Gehaltserhöhung der Mitglieder der Kammern derjenigen, die für Beamte vorgesehen ist. Der genehmigte Jahresabschluss sieht eine zusätzliche Mittelzuweisung vor, um eine mögliche Erhöhung der Vergütung der Abgeordneten um 2,5 % zu bewältigen.

Mit dieser Erhöhung um 2,5 % würde die verfassungsmäßige Zulage, die alle Abgeordneten monatlich erhalten, von derzeit 3.142,14 Euro auf 3.220,69 Euro steigen, d.h. sie erhalten 78,55 Euro mehr pro Monat und insgesamt 45.089,66 Euro pro Jahr, zu denen jeder die ihm entsprechenden Entschädigungen und Zuschläge hinzurechnen muss und die um den gleichen Betrag erhöht werden.

Insgesamt beläuft sich das Kapitel I für Personalkosten, zu dem auch die Parlamentsbezüge gehören, auf 55.036.450 € und damit um 9,08 % über den für 2023 veranschlagten 50.545.100 €.

Bild: dizanna


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