Das lange erwartete Tierschutzgesetz in Spanien, offiziell bekannt als “Gesetz zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren”, kam anfänglich mit einigen Unklarheiten auf die Welt. Wichtige Aspekte wie die Hundeversicherung, der Kurs für verantwortungsvolle Hundehaltung, detaillierte Regeln für Züchter und die genaue Positivliste waren bis zur finalen regulatorischen Ausgestaltung nicht in Kraft getreten.
Mehr als zwei Jahre nach der Verabschiedung des ursprünglichen Tierrechtsgesetzes hat das Ministerium für soziale Rechte, Verbraucherangelegenheiten und die Agenda 2030, unter der Leitung von Pablo Bustinduy, endlich den Entwurf eines Königlichen Erlasses veröffentlicht. Dieser Erlass soll die Verordnung weiter präzisieren und festlegen. Neben Bestimmungen zur Identifizierung von Haustieren, der verpflichtenden Versicherung und der jährlichen ITV für Hunde, Katzen und Frettchen wurden nun auch die Inhalte des obligatorischen Kurses für verantwortungsvolle Haltung definiert. Dieser Kurs ist für alle Personen gedacht, die einen Hund in Spanien halten möchten. Doch nicht jeder Bürger wird dazu verpflichtet sein. Wer genau bleibt von dieser Auflage verschont?
Der Pflichtkurs für die meisten: Was Sie wissen müssen
Artikel 8 des neuen Verordnungsentwurfs stellt klar, dass jede Person, die einen Hund halten möchte, einen Kurs zur verantwortungsvollen Haltung absolvieren muss. Diese Schulung, die kostenlos angeboten wird, ist über eine Online-Plattform des Ministeriums zugänglich. Alternativ kann der Kurs auch von öffentlichen Verwaltungen oder autorisierten Stellen angeboten werden.
Der Kurs hat eine Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden. Die Inhalte umfassen eine breite Palette an relevanten Themen: von den wirtschaftlichen Kosten der Hundehaltung über Ratschläge zur passenden Auswahl eines Tieres, abhängig vom familiären Umfeld, seiner Größe und seinem Charakter, bis hin zu essenziellen Aspekten der Erziehung, Gesundheitspflege und tierärztlichen Versorgung. Um das offizielle Akkreditierungszertifikat zu erhalten, ist das Bestehen einer Abschlussprüfung erforderlich. Der Entwurf sieht vor, dass der Kurs nur einmal im Leben absolviert werden muss und für das gesamte spanische Staatsgebiet gültig ist. Zudem sollen lokale Einrichtungen den Zugang zum Kurs für Personen ohne digitale Mittel erleichtern.
Die Ausnahmen: Wer vom Kurs befreit ist
Obwohl die neue Verordnung für die Mehrheit der Bürger verbindlich ist, sieht sie drei klare Ausnahmen vor, die nicht an diesem Verfahren teilnehmen müssen:
- Tierärzte: Personen mit einem Abschluss in Tiermedizin sind vom Kurs befreit. Dies ist logisch, da ihre berufliche Ausbildung bereits das notwendige Wissen für eine verantwortungsvolle Tierhaltung umfassend abdeckt.
- Experten für Tierverhalten: Wer im Register der Fachleute für Tierverhalten eingetragen ist, muss die Schulung ebenfalls nicht absolvieren. Dieses Register würde Verhaltensforscher, Hundetrainer und andere anerkannte Spezialisten im Bereich des Hundeverhaltens umfassen.
- Registrierte Züchter: Auch Personen, die im Register der amtlichen Züchter eingetragen sind, sind von der Kurspflicht befreit. Da ihre Tätigkeit sich intensiv um die Pflege und Zucht von Hunden dreht, wird davon ausgegangen, dass sie bereits über die erforderliche Sachkenntnis und Vorbereitung verfügen.
Des Weiteren betrifft das Tierschutzgesetz keine Hunde, die für reglementierte berufliche Tätigkeiten eingesetzt werden. Besitzer von Jagdhunden, Schäferhunden oder Herdenschutzhunden, sowie Hunde, die den Streitkräften, staatlichen Sicherheitskräften angehören oder für Rettungszwecke eingesetzt werden, müssen den Kurs ebenfalls nicht absolvieren.
Abonniere unseren Newsletter