Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Corona-Beschränkungen im Einzelhandel vorläufig außer Vollzug gesetzt. Wie das Gericht am Montag mitteilte, entfallen ab sofort die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter sowie die bislang erforderliche Terminbuchung. Die Regelungen verstoßen nach Auffassung des Gerichts gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
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