“Nur Ja ist Ja”: Spanische Gerichte erhöhen die Strafverkürzungen auf 1.155 und 117 Freilassungen von Sexualstraftätern

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Nach monatelangen Strafverkürzungen und Freilassungen von Sexualstraftätern, die durch das sogenannte “Nur Ja ist Ja”-Gesetz verursacht wurden, hat sich das Tempo der Strafverkürzungen im Vergleich zu den im Vormonat aufgezeichneten Daten erheblich verlangsamt. Die Gerichte haben seit Inkrafttreten des von Irene Montero geförderten Gesetzes bereits 1.155 Strafverkürzungen und 117 Freilassungen von Personen zugestimmt, die wegen Sexualverbrechen verurteilt wurden, wie aus Daten hervorgeht, die der Generalrat der Justiz bis zum 1. Juli gesammelt hat.

Der Oberste Gerichtshof hat 31 Kürzungen vorgenommen; das Nationale Gericht, eines; die Gerichte, 145, zusätzlich zu 10 Freilassungen und die Provinzgerichte, 978, sowie 107 Freilassungen. In Bezug auf den Monat Mai fügt das CPGJ nur 28 Strafverkürzungen und zwei Freilassungen hinzu.

Im Falle des Obersten Gerichtshofs haben 36,5 % der überprüften Urteile zu einer Strafverkürzung geführt, ein Prozentsatz, der im Fall des Nationalen Gerichts auf 14,3 % sinkt, bei den Provinzgerichten 34 % übersteigt und sich den 28 % der Obersten Gerichte nähert, obwohl nicht alle Daten zu den analysierten Beschlüssen vorgelegt haben.

Unter den höheren Gerichten, die Zahlen übermittelt haben, stechen die 49 von Madrid beschlossenen Ermäßigungen hervor, gefolgt von den Balearen (16) sowie Andalusien und Katalonien (12).

Das Leitungsgremium der Richter stellt klar, dass diese Daten des TSJ den Beschlüssen entsprechen, die in Berufungen gegen Urteile der unteren Gerichte oder gegen Beschlüsse der Provinzgerichte im Rahmen der Überprüfung von Strafen erlassen wurden.

Bild: Copyright: bartusp


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