Die Staatsanwaltschaft des Nationalen Gerichts hat ein Verfahren eingeleitet, um den Kuss von Luis Rubiales mit der Fußballspielerin Jennifer Hermoso während der Übergabe der Trophäen nach dem Sieg im Finale der Frauen-Weltmeisterschaft in Australien zu untersuchen. Das Staatsministerium berichtet, dass es der Athletin eine Frist von 15 Tagen einräumt, um sich mit der Stelle in Verbindung zu setzen, um sie über ihre Rechte als Opfer eines mutmaßlichen Verbrechens sexueller Übergriffe zu informieren.
Das von der stellvertretenden Staatsanwältin des Nationalen Gerichtshofs, Marta Durántez, unterzeichnete Dekret reagiert auf diese Weise auf die insgesamt sechs Beschwerden, die in den letzten Stunden von einem Verband und fünf Einzelpersonen gegen den von seinem Amt suspendierten Präsidenten des Königlichen Spanischen Fußballverbands (RFEF), Luis Rubiales, wegen des Kusses an Hermoso eingereicht wurden. In diesem Zusammenhang stellt es fest, dass der Sachverhalt ein Verbrechen der sexuellen Nötigung im Sinne von Artikel 178 des Strafgesetzbuches darstellen könnte.
Das Dekret weist darauf hin, dass die von der Staatsanwaltschaft des Nationalen Gerichts jetzt angenommenen Tatsachen “eine wichtige öffentliche Wirkung in den Medien auf nationaler und internationaler Ebene” haben, obwohl es die Zukunft dieses vorprozessualen Verfahrens in den Händen von Hermoso überlässt.
In diesem Zusammenhang verweisen sie auf Artikel 191.1 des Strafgesetzbuches, der festlegt, dass für ein Handeln im Falle eines mutmaßlichen Aggressionsverbrechens die Beschwerde der geschädigten Person oder eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft erforderlich ist. Aus diesem Grund eröffnet das Gremium ein Verfahren (da es zuständig ist, da es sich um Ereignisse handelt, die sich außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets ereignet haben), bietet Hermoso jedoch an, eine aktive Rolle in den Sachverhalten zu übernehmen.
“Angesichts der öffentlichen Demonstrationen von Frau Jennifer Hermoso Fuentes war der von ihr erlittene und von Herrn Rubiales durchgeführte sexuelle Akt nicht einvernehmlich. Angesichts des außerprozessualen Moments, in dem wir uns befinden, und der eindeutigen Natur ihrer Aussagen ist es notwendig, ihre rechtliche Bedeutung zu bestimmen”, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.
Bild: Copyright: ivashstudio
Werden Sie Teil unserer Community! Sie können uns in unseren Netzwerken (X, Facebook, WhatsApp, Telegram oder Google News) folgen, um unsere Inhalte zu genießen. Oder melden Sie sich für unseren Newsletter an, um die Neuigkeiten des Tages zu erhalten.
Gerne können Sie auch Premium-Mitglied werden oder uns durch eine Spende unterstützen. Herzlichen Dank!
Abonnieren Sie unseren Newsletter