Einer der wesentlichen Nachteile von Wohngebäuden ist der Lärm, der von Nachbarn verursacht werden kann. Dies wird durch Gesetze geregelt, die unter anderem festlegen, bis zu welcher Uhrzeit in unseren Häusern Lärm erzeugt werden darf.
Laut dem auf Wohnungsbau spezialisierten Portal Idealista ist der maßgebliche Standard das Gesetz über das Wohnungseigentum (LPH), sowie das Königliche Dekret 1513/2005 vom 16. Dezember, das am 24. Oktober 2007 konsolidiert wurde und das Ziel verfolgt, das Gesetz 37/2003 zum Lärmschutz weiterzuentwickeln.
Diese Vorschriften definieren Richtlinien für den Lärmschutz, wobei letztlich die autonomen Gemeinschaften und Kommunen das letzte Wort bei der Festlegung der zulässigen Zeiten und Lärmpegel haben.
Obwohl jede Gemeinde ihre eigenen Regeln festlegt, ist Lärm normalerweise von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 21:00 oder 22:00 Uhr gestattet. An Wochenenden und Feiertagen gilt in der Regel ein Zeitplan von 9:30 bis 21:00 Uhr.
Es gibt jedoch in manchen Gegenden spezifische Ruhezeiten. So fordert beispielsweise der Stadtrat von Sevilla die Einhaltung der Siesta: Zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sollte kein Lärm entstehen.
Unabhängig von der Uhrzeit dürfen bestimmte Dezibelwerte nicht überschritten werden. Generell ist es untersagt, tagsüber einen Lärmpegel von 35-40 Dezibel und nachts von 25-30 Dezibel zu übertreffen.
Bild: damedeeso
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