Ich habe 15 Beitragsjahre in Spanien, wie viel bekomme ich als Altersrente?

3610
Rente Spanien

Das Renteneintrittsalter steigt in diesem Jahr weiter an. Wer weniger als 38 Jahre und 3 Monate gearbeitet hat, muss nun 66 Jahre und 8 Monate alt sein, um in Rente gehen zu können. Alle anderen Bürger können mit 65 Jahren in Rente gehen. Diese Regelung basiert auf der Rentenreform von 2011, die unter der Regierung von José Luis Rodríguez Zapatero verabschiedet wurde und eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 Jahren im Jahr 2013 auf 67 Jahre im Jahr 2027 vorsieht.

Die Mindestbeitragszeit für den Bezug einer beitragsabhängigen Rente beträgt grundsätzlich 15 Jahre (5.475 Tage). Voraussetzung ist, dass innerhalb der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn mindestens zwei Jahre Beiträge eingezahlt wurden, so die Auskunft der Sozialversicherung. Die genauen Bedingungen und die Höhe der Rente variieren jedoch.

Die Höhe der Rente hängt von der Beitragsdauer ab. Wer 15 Jahre Beiträge geleistet hat, hat zwar Anspruch auf eine beitragsabhängige Rente, erreicht aber nicht den maximalen Rentenbetrag. Da die geforderte Beitragszeit von 38 Jahren und drei Monaten im Jahr 2025 noch nicht erreicht ist, erhält man in diesem Fall 50% der Berechnungsgrundlage.

Zur Berechnung der Rentenhöhe wird ein bestimmter Prozentsatz, der sich nach der Beitragsdauer richtet, auf die Berechnungsgrundlage angewendet. Zusätzlich kann ein Zuschlag für die Verlängerung der Erwerbstätigkeit gewährt werden, wenn der Ruhestand später als zum regulären Renteneintrittsalter angetreten wird, erklärt die Sozialversicherung.

Der für die Berechnung der Rente anzuwendende Prozentsatz ist abhängig von der Beitragsdauer. Ausgehend von 50% bei 15 Beitragsjahren erhöht sich der Prozentsatz ab dem 16. Beitragsjahr für jeden weiteren Monat. Die Erhöhung beträgt 0,21% für die Monate 1 bis 49 nach dem 15. Beitragsjahr und 0,19% für die darauffolgenden Monate.

Zur Berechnung der Altersrente sind laut dem BBVA-Portal „Future Retirement“ folgende Schritte zu beachten:

  • Berechnung der Bemessungsgrundlage: Es werden die Beitragsbeiträge der letzten 25 Jahre vor dem Zeitpunkt des ursächlichen Ereignisses, d.h. der Einstellung der Tätigkeit, berücksichtigt. Auf diese Weise wird die Summe der Beiträge dieser 300 Monate durch 350 geteilt
  • Wenn Sie nur 15 Jahre lang Beiträge geleistet haben, haben Sie Anspruch auf 50 % der gesetzlichen Grundlage.
  • Wenn sie bei der Berechnung unter der im Jahr 2023 festgelegten Mindestrente liegt, kann sie mit einem Mindestzuschlag ergänzt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Beitragsjahre und % der entsprechenden Regulierungsgrundlage

36,5 Beitragsjahre: 100 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

15 Beitragsjahre: 50 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

16 Beitragsjahre: 52,52 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

17 Beitragsjahre: 55,04 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

18 Beitragsjahre: 57,56 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

19 Beitragsjahre: 60,08 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

20 Beitragsjahre: 62,38 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

21 Beitragsjahre: 64,66 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

22 Beitragsjahre: 66,94 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

23 Beitragsjahre: 69,22 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

24 Beitragsjahre: 71,50 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

25 Beitragsjahre: 73,78 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

26 Beitragsjahre: 76,06 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

27 Beitragsjahre: 78,34 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

28 Beitragsjahre: 70,62 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

29 Beitragsjahre: 82,90 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

30 Beitragsjahre: 85,18 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

31 Beitragsjahre: 87,46 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

32 Beitragsjahre: 89,47 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

33 Beitragsjahre: 92,02 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

34 Beitragsjahre: 94,30 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage

35 Beitragsjahre: 96,58 % der regulatorischen Bemessungsgrundlage


Du möchtest immer die neuesten Nachrichten aus Spanien?
Abonniere unseren Newsletter