Die DGT hat mehrere Sanktionen, die der Mehrheit der Bevölkerung unbekannt sind, dies ist eine davon.
Die Generaldirektion für Verkehr (DGT) hat mehrere Sanktionen verhängt, von denen viele vielen Fahrern unbekannt sind. Zusätzlich zu den “typischen” Bußgeldern für Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überspringen einer Ampel oder das Parken in doppelter Reihe kann diese Agentur auch eine Strafe für das Aufhängen von Gegenständen verhängen, die Sie möglicherweise im Rückspiegel haben.
Es ist durchaus üblich, in Autos ein Kruzifix oder einen Traumfänger am Rückspiegel hängen zu sehen. Wenn Sie jedoch die Geldstrafe von 200 Euro vermeiden möchten, die Ihnen ein Verkehrsbeamter auferlegen könnte, müssen Sie die Bedingungen dieser Geldstrafe berücksichtigen.
Artikel 19 der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung ist für die Erhebung dieses Verstoßes zuständig. Diese Strafe bedeutet nicht, dass etwas am Rückspiegel hängen bleibt, aber es muss darauf geachtet werden, dass diese Gegenstände die Sicht des Fahrers nicht behindern. Dieser Artikel enthält nicht die spezifische Größe, ab der das Stück sanktioniert werden würde, was bedeutet, dass es von der Berücksichtigung des Verkehrsagenten abhängt.
Jedes Element kann mit einer Geldstrafe belegt werden: ein Lufterfrischer, Rosenkränze, Kruzifixe, Ornamente und so weiter. Wichtig ist, dass die Scheiben des Fahrzeugs so viel Fläche wie möglich freigeräumt werden, um die Sicht des Fahrers nicht zu behindern, dazu gehören auch Folien und Klebstoffe.
Wenn ein Beamter der Ansicht ist, dass der im Rückspiegel hängende Gegenstand in die freie Sicht des Fahrers geraten und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, könnten sie eine Strafe von 200 Euro bekommen.
Es gibt mehrere Annahmen, von denen sich die Menschen nicht vorstellen, dass sie strafbar sein können. Artikel 18.1 der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung legt fest, dass der Fahrer neben einem klaren Sichtfeld auch die Bewegungsfreiheit wahren und die Aufmerksamkeit auf der Straße aufrechterhalten muss. Hinzu kommt, dass bei entsprechender Position nicht nur der Fahrer, sondern auch alle Passagiere, die sich im Fahrzeug befinden, sowie die transportierten Gegenstände oder Tiere ordnungsgemäß gesichert sind.
Dies bedeutet, dass jede Situation, die eine der oben genannten Bedingungen erfüllt, eine Geldbuße der DGT nach sich ziehen würde. Eine ziemlich häufige, vor allem jetzt im Sommer, ist das Fahren mit Flip-Flops.
Bild: Copyright: wirestock
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