Der 3. April 2025 markiert das Inkrafttreten einer bedeutenden Änderung des horizontalen Eigentumsgesetzes in Spanien, die sich mit der Problematik der Ferienwohnungen befasst. Gemäß dem Organgesetz 1/2025 vom 2. Januar muss jeder Eigentümer, der seine Immobilie für touristische Zwecke nutzen möchte, die Zustimmung der Bewohnergemeinschaft einholen.
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