Ein Gericht in Sevilla hat einen 49-jährigen Mann wegen Herstellung von Kinderpornografie und obszöner Zurschaustellung vor Minderjährigen zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, verbunden mit einem Verbot der Nutzung von WhatsApp und der Website canalchat.org. Der Mann, Javier Á.T.G., hatte zwischen März und Mai 2021 unter falschen Profilen auf canalchat.org ein 13-jähriges Mädchen kontaktiert. Er gab sich dabei als Jugendlicher unter 15 Jahren aus.
Obwohl das Mädchen ihr wahres Alter angab, tauschte er mit ihr über WhatsApp sexuell explizite Bilder und Videos aus. Er nutzte die Website “Temporary Photos”, um die Bilder anonym und ohne Aufzeichnung zu versenden. Nachdem er sein wahres Alter preisgegeben hatte, führte er sogar Videoanrufe mit dem Mädchen, in denen er sie beim Masturbieren beobachtete.
Bei einer Hausdurchsuchung im Mai 2021 wurden sein Mobiltelefon und sein Computer beschlagnahmt. Das Mädchen befand sich aufgrund der Vorfälle von Mai 2021 bis Juni 2022 in psychologischer Behandlung und litt unter erheblichem emotionalem Stress, Angstzuständen, Schuldgefühlen und Kopfschmerzen.
Das Gericht berücksichtigte bei der Urteilsfindung, dass Javier Á.T.G. zum Tatzeitpunkt unter einer Kokainkonsumstörung litt, die seine Willenskraft eingeschränkt hatte. Außerdem hatte er 10.000 Euro an die Klägerin gezahlt, um den geforderten Schadenersatz zu begleichen.
Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Privatklägerin wurde Javier Á.T.G. zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, unter der Bedingung, dass er innerhalb einer bestimmten Frist nicht erneut straffällig wird. Zusätzlich zur Haftstrafe unterliegt er einem siebenjährigen Kontakt- und Kommunikationsverbot zum Opfer, einem siebenjährigen Verbot der Nutzung von WhatsApp und canalchat.org, einem achtjährigen Berufsverbot für Tätigkeiten mit Minderjährigen und einer fünfjährigen Führungsaufsicht.
Abonniere unseren Newsletter