Die Trump-Regierung hatte eine Vorliebe für Zölle, doch dieses Mal trifft es spanische Unternehmen – und zwar unter der Biden-Administration. Der US-Gerichtshof für internationalen Handel bestätigte am 28. Januar einen Antidumpingzoll von 28,55 % gegen ein Unternehmen, das sich aus Siemens Gamesa, Windar und Windar-Tochtergesellschaften zusammensetzt. Diese Entscheidung, die ABC am Montag veröffentlichte, ist Teil eines laufenden Berufungsverfahrens von Siemens Gamesa gegen Ermittlungen des US-Handelsministeriums.
Auslöser der Untersuchungen war eine Beschwerde der Wind Tower Trade Coalition. Das Handelsministerium kam zu dem Schluss, dass spanische Hersteller und Exporteure von Windkraftanlagenkomponenten ihre Produkte in den USA unter den Herstellungskosten verkaufen. Die Biden-Administration folgte dieser Argumentation und verhängte die Zölle zum Schutz der heimischen Industrie.
Das Gericht wies die Argumente der Beklagten zurück. Siemens Gamesa hatte argumentiert, nicht Gegenstand der Untersuchung sein zu dürfen, die Fusion mit Windar und deren Tochtergesellschaften sei illegal und die Berechnung des Exportpreises durch das Handelsministerium sei ebenfalls rechtswidrig.
Wie bereits 2021 berichtet, begannen die Untersuchungen im Oktober 2020, nachdem US-Unternehmen und Verbände wie Arcosa Wind Towers und Broadwind Towers Beschwerde eingelegt hatten. Die International Trade Commission (USITC) forderte daraufhin Informationen von den Windkraftanlagenherstellern an, um zu prüfen, ob diese ihre Produkte unter Wert (LTFV – „less-than-fair-value“) verkauften. Die Untersuchung bezog sich auf den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020.
Da die wichtigsten spanischen Unternehmen die Kooperation mit den US-Behörden verweigerten, akzeptierte die Biden-Administration die Argumente der US-Konkurrenz und verhängte einen Antidumpingzoll von 73 % auf den Import von Windtürmen.
Siemens Gamesa argumentiert, der Zollsatz von 73 % sei aus zwei Gründen rechtswidrig: Erstens habe das Handelsministerium die Unternehmen unrechtmäßig nicht einzeln geprüft, und zweitens sei der Satz von 73 % willkürlich auf alle anderen Unternehmen übertragen worden, ohne auf deren tatsächlichen Daten zu basieren. Im Zuge des Berufungsverfahrens wurde nun ein geschätzter Zollsatz von 28,55 % für das Unternehmen, bestehend aus Siemens Gamesa und verbundenen Unternehmen, festgelegt.
Foto: Archiv
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