Eine Nachbarngemeinschaft. So könnte man laut einem ranghohen sozialistischen Beamten die aktuelle Legislaturperiode beschreiben. Ein Wohnblock, in dem jeder Mieter seine eigenen Bedürfnisse und Ansprüche hat, um angenehmer und komfortabler in seiner Wohnung zu leben. Und wie in vielen Gemeinschaften gibt es auch hier den einen „Stänkerer“, mit dem man sich herumärgern muss. Obwohl es in diesen Zeiten durchaus mehrere Kandidaten für diese Rolle gäbe, scheint es offensichtlich, dass für die Regierung der lästige Nachbar Junts ist. Die parlamentarische Fragilität der Exekutive und die Abhängigkeit von den sieben Stimmen, die Carles Puigdemont im Kongress kontrolliert, zwingen die Regierung, seine Zustimmung für politische Maßnahmen einzuholen. Moncloa ist weiterhin entschlossen, einen Haushalt für 2025 zu verabschieden, doch zunächst müssen die Verhandlungen über die Übertragung von Einwanderungsbefugnissen an Katalonien abgeschlossen werden. Dieser Dialog hat wieder an Intensität gewonnen und scheint auf eine „Mitverwaltung“ der Grenzen durch die Mossos d’Esquadra zusammen mit der Nationalpolizei und der Guardia Civil hinauszulaufen.
Die Grenzkontrolle ist seit Monaten eines der zentralen Themen der Verhandlungen. Junts fordert die exklusive Kontrolle der Landgrenzen, Häfen und Flughäfen durch die katalanische Regionalpolizei. Die Regierung argumentiert, dass dies verfassungswidrig sei, da diese Zuständigkeit dem Staat obliege. In diesem Tauziehen berufen sich beide Seiten auf das deutsche Modell, das am Verhandlungstisch präsent war. Im Jahr 2018, unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), richtete der Freistaat Bayern eine eigene Grenzpolizei ein.
Das vom bayerischen Landtag verabschiedete Gesetz erlaubte der Polizei zunächst ein Eingreifen bei „drohender Gefahr“, ohne diese konkret zu definieren, und sah die Möglichkeit von Sicherungsverwahrungen von bis zu drei Monaten vor. SPD, Grüne und Freie Wähler lehnten diese Entscheidung als populistisch ab und klagten vor dem Bundesverfassungsgericht. Trotz der bayerischen Bestrebungen, die Befugnisse auszuweiten, schränkte das Gericht das Gesetzespaket ein, da Grenzkontrollen und Abschiebungen in die Zuständigkeit der Bundespolizei fallen.
Ähnlich wie bei der Amnestiefrage hat die spanische Regierung auch hier europäische Beispiele geprüft, um aus den Erfahrungen zu lernen und mögliche Formeln für Spanien zu finden.
Die „Mitverwaltung“ der Grenzen ist ein Kompromiss, zu dem die Regierung stets bereit war. Die Philosophie dahinter lässt sich, so sozialistische Quellen, mit dem Slogan „Hol dir einen Mosso in dein Leben“ zusammenfassen. Es geht darum, die katalanische Regionalpolizei in die Aufgaben der Nationalpolizei und der Guardia Civil einzubinden, ohne diese jedoch zu ersetzen. Öffentlich fordert Junts die „vollständige“ Kompetenz für die Mossos, doch auch Unabhängigkeitsbefürworter räumen die Verfassungswidrigkeit dieser Forderung ein.
Mit dieser Formel könnte die Regierung, analog zu Bayern, den Verfassungsrahmen ausnutzen, wie Minister bereits betonten. De facto handelt es sich nicht um eine vollständige Übertragung von Befugnissen, sondern um eine Delegation, die die Mossos ermächtigt, gemeinsam mit Polizei und Guardia Civil zu agieren. Diese Lösung erlaubt es beiden Seiten, ihre jeweilige Botschaft zu vermitteln: Junts kann behaupten, Macht für die Mossos an den Grenzen erlangt zu haben, während die Regierung die Einhaltung der Verfassung und die staatliche Kontrolle betont.
Die erste maßgebliche Stimme, die das Tabu brach und die Undurchsichtigkeit der Verhandlungen umging, war die katalanische Innenministerin Núria Parlon. Sie sprach öffentlich über die seit Längerem diskutierte Formel der „Mitverwaltung“. Parlon erklärte, die Grenzkontrollen würden zwischen den Mossos und den staatlichen Sicherheitskräften „geteilt“. Ab September sollen die Mossos die Sicherheit von Häfen und Flughäfen übernehmen, zusätzlich zu einem noch festzulegenden Datum für die Einbeziehung in die allgemeine Grenzpolitik. Früher sei dies aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht möglich, so Parlon.
Junts besteht auf einer „vollständigen“ Delegation der Einwanderungsbefugnisse „gemäß Artikel 150.2 der Verfassung“. „Vollständig bedeutet vollständig, wir wollen kein Konsortium.“ Dieser Artikel besagt, dass der Staat „durch ein Organgesetz Befugnisse, die ihm zustehen und die ihrer Natur nach übertragbar sind, an die Autonomen Gemeinschaften übertragen oder delegieren kann“. Gleichzeitig legt Artikel 149 fest, dass „Staatsbürgerschaft, Einwanderung, Auswanderung, Ausländerwesen und Asylrecht“ ausschließliche Zuständigkeiten des Staates sind.
Bild: KI
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