Die Balearen: Spaniens totalitäres Regime ordnet per Gesetz Zwangsimpfungen und andere totalitäre Massnahmen an

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Per Staatsanzeiger (Boletín Oficial del Estado/BOE) hat die links-sozialistische Regierung ihren Bürgern ein neues Gesetz beschert, das in Gesundheitskrisen unter anderem Zwangsimpfungen, Zwangstests, Zwangsbehandlungen und Zwangsquarantäne vorsieht.

«Es ist das erste Gesetz dieser Art in ganz Spanien, und es ist eindeutig verfassungswidrig und verletzt fundamentale Rechte»

In Artikel 1. 3 wird klargestellt, welche «allgemeinen Präventivmassnahmen» die Regierung künftig ergreifen darf, um übertragbare Krankheiten jedweder Art einzudämmen. Dort heißt es: «Unterwerfung unter prophylaktische Massnahmen zur Verhütung von Krankheiten, einschliesslich Impfungen für bestimmte Gruppen oder Immunisierung, in jedem Fall mit Informationen über die möglichen Risiken im Zusammenhang mit der Annahme oder Nichtannahme dieser Massnahmen.»

Zudem wird zwecks der Kontrolle der «kranken» Personen die Quarantäne zu Hause, Unterbringung in einem Krankenhaus, Isolierung oder Unterbringung an einem «anderen für diesen Zweck geeigneten Ort» angeordnet. Auch die «Einweisung kranker Personen in eine angemessene Behandlung» ist vorgesehen. Personen, die mit diesen «Kranken» Kontakt gehabt haben könnten, dürfen von der Regierung ebenfalls zur «Quarantäne zu Hause oder an einem anderen dafür geeigneten Ort» gezwungen werden. Dort heißt es: «In diesem Sinne bedeutet Quarantäne die Einschränkung von Aktivitäten und die Trennung einer Person, bei der der begründete Verdacht besteht, dass sie einem Risiko für die öffentliche Gesundheit ausgesetzt war oder gewesen sein könnte und sie eine potenzielle Quelle für die weitere Ausbreitung einer Krankheit darstellt, von anderen, nicht erkrankten Personen. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Grundsätze, wissenschaftlicher Erkenntnisse oder verfügbarer Informationen.»

Durch die Modifizierung des Balearischen Gesundheitsgesetzes 16/2010 (Artikel 49 bis) darf die Balearenregierung bei «Pandemien oder Epidemien» ab sofort folgende Präventivmassnahmen beschliessen:

  • Die Beschlagnahmung oder Stilllegung von Produkten
  • Unterbrechung der Ausübung der Tätigkeit
  • Die Schliessung von Unternehmen oder deren Anlagen
  • Einsatz von materiellen oder persönlichen Mitteln
  • Kapazitätsbegrenzungen
  • Beschränkungen der Öffnungs- und/oder Schliesszeiten von Betrieben, Orten oder Aktivitäten
  • Die Einrichtung von Gesundheits- und Hygienesicherheitsmassnahmen an bestimmten Orten und/oder für die Entwicklung von Aktivitäten.
  • Die Verpflichtung zur Erstellung von Protokollen oder Notfallplänen an bestimmten Orten und/oder für die Entwicklung von Aktivitäten
  • Die Festlegung individueller Selbstschutzmassnahmen, wie zum Beispiel die Verwendung von Masken und anderen Schutzausrüstungen, und die Einhaltung von Sicherheitsabständen zwischen Einzelpersonen oder zwischen Tischen oder Tischgruppen in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten und auf Freiluftterrassen

Weiterhin wurde festgelegt, dass die Regierung den Bürgern «befehlen» kann, «persönliche Dienstleistungen zu erbringen, durch Handlung oder Unterlassung, immer im Verhältnis zur Situation der Notwendigkeit». Und die politischen Entscheidungsträger geben sich zudem einen Freibrief für «alle anderen Massnahmen, die mit der geltenden Gesetzgebung übereinstimmen und aus gesundheitlicher Sicht gerechtfertigt sind».

Zusammenfassend: «Sie können Menschen zu Tests, Impfungen, Immunisierungen und persönlichen Leistungen zwingen.» Dieses Gesetz der Balearenregierung ist bereits in Kraft und gilt für alle Menschen, die auf den Balearen leben.

Textauszüge von: Corona Transition

BOE-A-2021-11617


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