Die aufgehobenen Maßnahmen wirken sich somit auf Kapazitäts- und Öffnungszeitenbeschränkungen in den Ausgehbereichen und Gastronomiebetrieben aus.
Ebenso entfallen ab diesem Dienstag die bisher geltenden Beschränkungen bei Kultur-, Sport- und anderen Massenveranstaltungen. Ebenso die Beschränkungen für das Feiern von Volksfesten , religiösen Feiern , Umzügen, Tänzen und dergleichen oder solche, die auch für spezifischere Bereiche wie Tanzakademien , soziale Aktivitäten im Freien mit Alkoholkonsum, Kinder- und Freizeitaktivitäten galten , und solche, die sich auf Freizeitzentren für ältere Menschen, Handel, Chorgruppen oder Musikkapellen beziehen.
Hingegen bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen und das Rauchverbot auf den Terrassen von Bars sowie in öffentlichen Räumen, in denen der Sicherheitsabstand nicht gewährleistet werden kann, bestehen.
Dies gab der Sprecher der Autonomen Exekutive, Iago Negueruela, während der Pressekonferenz nach dem Consell de Govern bekannt.

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