Im Jahr 2015 führte Spanien eine besondere Steuerregelung für wohlhabende EU-Ausländer ein, die nach Spanien umziehen. Nach dem Vorbild erfolgreicher Steuerregelungen für Nichtansässige in anderen Ländern, insbesondere im Vereinigten Königreich, besteht das erklärte Ziel dieses Programms darin, Spitzenkräfte zu gewinnen, die aufgrund einer Stellenausschreibung nach Spanien umsiedeln. Das typische Profil eines Steuerzahlers, der sich dafür qualifiziert, wäre ein hochkarätiger Künstler, ein Techniker, ein hochrangiger Unternehmensmitarbeiter (z. B. Geschäftsführer, Finanzvorstand, Technischer Leiter) usw.
Die Steuervorteile
Kurz gesagt ermöglicht diese Steuerregelung EU-Bürgern spektakuläre Steuereinsparungen bei der Zahlung der Einkommenssteuer in Spanien (IRPF). Wenn Sie sich für diese Regelung entscheiden, profitieren Sie von erheblichen Steuererleichterungen sowohl auf Einkünfte in Spanien als auch auf weltweite Einkünfte.
- Spanisches Einkommen: Die ersten 600.000 Euro, die aus einer Quelle innerhalb des spanischen Hoheitsgebiets erzielt wurden, werden mit einem Pauschalsatz von 24 % besteuert (anstelle des üblichen Spitzensteuersatzes von 47 %). Wie man sich denken kann, sind die Steuereinsparungen selbst für Einkünfte, die ausschließlich auf spanischem Staatsgebiet erzielt werden, enorm.
- Weltweites Einkommen: Hier kommt diese Steuerregelung jedoch erst richtig zur Geltung. Die spanischen Steuerbehörden besteuern nur das Einkommen, das Sie auf spanischem Staatsgebiet erzielen. Das bedeutet, dass alle anderen weltweiten Einkommensquellen steuerfrei sind (genau wie bei der beliebten britischen Non-Dom-Steuerregelung). Es versteht sich von selbst, dass dieser einzigartige Steuervorteil für Steuerzahler mit beträchtlichen Einkünften, Vermögenswerten und Interessen im Ausland eine äußerst attraktive Perspektive darstellt.
- Das Beste aus beiden Welten: Wenn man sich für diese besondere Steuerregelung entscheidet, kommt es zu einer rechtlichen Fiktion, nach der EU-Ausländer (für Verwaltungszwecke) so behandelt werden, als seien sie in Spanien ansässige Steuerzahler. In der Praxis wird der Steuerpflichtige jedoch für Steuerzwecke als nicht ansässiger Steuerpflichtiger betrachtet. Das bedeutet, dass Sie das Beste aus beiden Welten bekommen: Sie profitieren von allen Vorteilen, die ein rechtmäßiger Wohnsitz in Spanien mit sich bringt, und zahlen dennoch wesentlich weniger Steuern, da Sie in der Praxis als nicht ansässiger Steuerzahler gelten.
- Befreiung von der Abgabe der Steuererklärung 720
- Befreiung von der Abgabe der Vermögenssteuer *
- Fünf Jahre plus eins: Aufgrund der herausragenden Steuervorteile vergibt der Staat die Steuervergünstigung zeitlich. Sie gilt für das Geschäftsjahr des Umzugs sowie für die folgenden fünf Jahre (insgesamt bis zu sechs Jahre).
* abhängig vom Wert Ihres spanischen Vermögens
Wer kann sich bewerben?
- Staatsangehörige der Europäischen Union, die sich aufgrund eines Arbeitsvertrags in Spanien niederlassen. Der Vertrag ist die wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Steuerregelung. Nicht-EU-Bürger können keinen Antrag stellen. Nicht-EU-Bürger können stattdessen ein Visum für digitale Nomaden beantragen, das nahezu identische Steuervorteile bietet.
- Sie dürfen in den letzten 10 Jahren nicht in Spanien gelebt haben.
- Sie dürfen keine Einkünfte aus einer Betriebsstätte in Spanien erzielt haben.
Wenn Sie ein Überflieger sind, keine Lust haben, viele Steuern zu zahlen, und (legal) nach Spanien umziehen möchten, ist dies die richtige Steuerregelung für Sie. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Larraín Nesbitt Abogados kann Ihnen dabei helfen, diese besondere Steuerregelung für im Ausland lebende EU-Bürger in vollem Umfang zu nutzen. So können Sie und Ihre Familie von einzigartigen Steuererleichterungen profitieren, die Ihre Steuerverpflichtungen drastisch reduzieren, und zwar immer im Rahmen der Gesetze.
Bild: ©mehaniq/123RF.COM
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