Die neuen Sozialversicherungsbeiträge in Spanien für Selbstständige ab 1 Januar 2023

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Ab dem 1. Januar 2023 gibt es für Selbstständige (“autónomos”) in Spanien ein neues System der Beitragszahlung in die Sozialversicherung (“Seguridad Social”).

Wie Sie nun in Folge Ihre Beitragsgrundlage in Spanien bestimmen und was Sie diesbezüglich sonst noch alles wissen sollten, finden Sie hier einfach erklärt.

Wie sieht das neue Beitragssystem für Selbstständige aus?

Das neue System basiert auf dem Jahreseinkommen (“rendimientos anuales”), welches sie bei der Ausübung Ihrer gesamten wirtschaftlichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit erzielen.

Sie müssen Ihre Beitragsgrundlage in Spanien (“base de cotización”) anhand einer Tabelle der Bemessungsgrundlagen wählen, die jedes Jahr gesetzlich festgelegt wird.

In dieser Tabelle werden sukzessive Abstufungen (“tramos”) des jährlichen Nettoeinkommens als monatlicher Durchschnittsbetrag angeführt, denen eine Mindestbeitragsgrundlage (“Base mínima”) und eine Höchstbeitragsgrundlage “(Base máxima”) zugeordnet sind.

Wie wähle ich meine Beitragsgrundlage in Spanien?

Bei der Anmeldung zur Sozialversicherung müssen Sie Ihre Beitragsbasis auf der Grundlage Ihres voraussichtlichen monatlichen Durchschnitt Ihres Jahresnettoeinkommens bestimmen.

Diesbezüglich verwenden Sie die unten angeführte allgemeine Tabelle (“tabla general“) der Bemessungsgrundlagen und wählen innerhalb der angegebenen “tramos” die Beitragsbasis aus, die der Höhe Ihres durchschnittlichen Monatseinkommens entspricht.

Wenn Ihr monatliches Einkommen voraussichtlich unter dem Betrag von “tramo” 1 der allgemeinen Tabelle liegt, können Sie sich für eine Bemessungsgrundlage entscheiden, die in einer Tabelle der reduzierten Bemessungsgrundlagen (“Tabla reducida“) enthalten ist.

Auf die Bemessungsgrundlage, die Sie entsprechend Ihrer Einkommensprognose wählen, werden die Beitragssätze (“tipos de cotización “) angewandt, um Ihren zu zahlenden Beitrag (“cuota”) zu erhalten.

So ergibt sich für das Jahr 2023 ein Mindestbeitrag von 230,- € und einem Höchstbeitrag von 500,- €.

Die von Ihnen gewählte Beitragsbemessungsgrundlage ist bis zur Regulierung (“regularización”) bzw. Anpassung im folgenden Jahr vorläufig.

Nettoeinkommen
Euro / Monat
Mindestgrundlage
Euro / Monat
Höchstgrundlage
Euro / Monat
Tramo 1<= 670751,63849,66
Tramo 2> 670 y <= 900849,67900
Tramo 3> 900 y <1.166,70898,691.166,70

Tabla reducida 2023

Nettoeinkommen
Euro / Monat
Mindestgrundlage
Euro / Monat
Höchstgrundlage
Euro / Monat
Tramo 1>= 1.166,70 y <=1.300950,981.300
Tramo 2> 1.300 y <= 1.500960,781.500
Tramo 3> 1.500 y <= 1.700960,781.700
Tramo 4> 1.700 y <= 1.8501.013,071.850
Tramo 5> 1.850 y <= 2.0301.029,412.030
Tramo 6> 2.030 y <= 2.3301.045,752.330
Tramo 7> 2.330 y <= 2.7601.078,432.760
Tramo 8> 2.760 y <= 3.1901.143,793.190
Tramo 9> 3.190 y <= 3.6201.209,153.620
Tramo 10> 3.620 y <= 4.0501.274,514.050
Tramo 11> 4.050 y <= 6.0001.372,554.139,40
Tramo 12> 6.0001.633,994.139,40

Tabla general 2023

Wie kann ich mein Einkommen berechnen?

Bezüglich des monatlichen Durchschnittswert ist zuerst das voraussichtlichem Jahresnettoeinkommen zu ermitteln.

Für diese Berechnung müssen Sie alle Nettoeinkünfte aus den verschiedenen Tätigkeiten, die Sie als Selbständiger ausüben, berücksichtigen und dazu die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge addieren, wenn Sie nach dem System der direkten Schätzung (“régimen de estimación directa”) besteuert werden.

Die Berechnung dieses Nettoeinkommens erfolgt nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Einkommenssteuer für natürliche Personen (“Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas” – IRPF) und mit einigen Besonderheiten, die davon abhängen, ob Sie einer Gesellschaft angehören, wie z. B. Handelspartner.

Auf dieses Nettoeinkommen wird ein Abzug für allgemeine Aufwendungen in Höhe von 7 % angewandt,.

Dieser Prozentsatz wird im Falle von Gesellschaftern oder Geschäftsführern unter bestimmten Bedingungen auf 3 % reduziert.

Für wirtschaftliche, unternehmerische oder berufliche Tätigkeiten, die als Gesellschafter oder Mitglied einer Gesellschaft oder Körperschaft jeglicher Art ausgeübt werden, werden zusätzlich zu den Einkünften, die sie aus ihrer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit als Einzelperson erzielen, die vollen Arbeits- oder Kapitaleinkünfte, die sich aus ihrer Eigenschaft als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer ergeben, sowie die Einkünfte, die sie als selbständiger Gesellschafter einer Arbeitnehmergenossenschaft erzielen, berechnet.

Kann ich meinen Beitrag anpassen, wenn sich mein Einkommen im Laufe des Jahres ändert?

Wenn Sie absehen, dass Ihr jährliches Nettoeinkommen im Monatsdurchschnitt von dem abweicht, was Sie ursprünglich erwartet haben, können Sie Ihre Beitragsbemessungsgrundlage bis zu sechs Mal pro Jahr (alle 2 Monate) anpassen.

Die Änderung der Bemessungsgrundlagen erfolgt nicht sofort, sondern wird je nach Zeitpunkt der Mitteilung an die Sozialversicherung am ersten Tag der folgenden Monate wirksam: März, Mai, Juli, September, November 2023 und Januar 2024.

Was ist die Regulierung der Beiträge?

Wie erwähnt, sind die gewählten Bemessungsgrundlagen vorläufig, bis die Allgemeine Kasse der Sozialversicherung (“Tesorería General de la Seguridad Social”) die jährliche Regulierung / Anpassung vornimmt und zwar gemäß den ihr von der Steuerverwaltung mitgeteilten Einkünften.

Wenn Ihr Jahreseinkommen niedriger ist als vorhergesehen, erstattet die Allgemeine Sozialversicherungskasse von Amts wegen die Differenz zwischen dem von Ihnen gezahlten und dem von Ihnen zu zahlenden Beitrag.

Ist jedoch Ihr endgültiges Jahreseinkommen höher als veranschlagt, müssen Sie den Differenzbetrag nachzahlen.

Werden die derzeitigen Vergünstigungen beibehalten oder gibt es neue?

Die folgenden Vergünstigungen (“beneficios”) werden im Rahmen des neuen Beitragssystems beibehalten:

  • Der Pauschalbetrag (“Tarifa Plana”) von 60 € / Monat, anerkannt vor dem 1. Januar 2023 bis zur Höchstdauer.
  • Für die Einstellung eines Arbeitnehmers
  • Bei Beurlaubung wegen Geburt, Adoption, Betreuung zum Zwecke der Adoption, Risiko während der Schwangerschaft und während der Stillzeit
  • Wegen Wiedereingliederung nach der Geburt eines Kindes, Adoption, Pflege zum Zwecke der Adoption, und der Vormundschaft
  • Familienmitarbeiter des Selbstständigen
  • Familienmitglied des landwirtschaftlichen Betriebsinhabers
  • Selbstständig Erwerbstätige in Ceuta und Melilla

Darüber hinaus sind einige neue Vergünstigungen vorgesehen:

  • Pauschalbetrag von 80 € / Monat, anerkannt ab 1. Januar 2023.
    • Wenn Sie sich zum ersten Mal anmelden, zahlen Sie einen ermäßigten Beitrag von 80 pro Monat für die ersten 12 Monate. Wenn Ihr Jahresnettoeinkommen unter dem interprofessionellen Mindestlohn (“Salario Mínimo Interprofesional” – SMI) liegt, können Sie den ermäßigten Tarif für weitere 12 Monate beantragen.
  • Für die Betreuung von Minderjährigen, die an Krebs oder einer anderen schweren Krankheit leiden.

Um in den Genuss dieser Vergünstigungen zu kommen, müssen Sie Ihre Sozialversicherungszahlungen und Ihre steuerlichen Verpflichtungen auf dem Laufenden halten.

Darüber hinaus müssen Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Was ist, wenn ich bereits als Selbständiger gemeldet bin?

Wenn Sie am 1. Januar 2023 bereits als Selbständiger gemeldet sind, müssen Sie Ihre Einkünfte bis zum 31. Oktober der Sozialversicherung mitteilen, es sei denn, Sie müssen einen Wechsel der Beitragsgrundlage melden, weil Ihre Einkünfte eine andere Beitragsgrundlage betreffen als die, für die Sie bisher Beiträge gezahlt haben.

Im diesem Fall müssen Sie die Änderung Ihrer Beitragsgrundlage beantragen und den Monatsdurschnitt Ihres voraussichtliches jährliches Nettoeinkommen bis zum nächsten 28. Februar mitteilen, damit keine nachträgliche Beitragsregulierung vorgenommen werden muss.

Selbständige, die am 31.12.2022 Beiträge aufgrund einer höheren Beitragsbemessungsgrundlage zahlten als die, die ihnen auf der Grundlage ihres geschätzten Einkommens zustehen würde, können diese Beitragsbemessungsgrundlage 2023 beibehalten, auch wenn ihr Einkommen die Anwendung einer niedrigeren Beitragsbemessungsgrundlage bedingt.

Sind Sie immer noch unsicher?

Und haben noch offene Fragen, dann nehmen Sie einfach meine kompetente Hilfe in Anspruch.

https://magwilhelm.eu/online-hilfe/

Bild: Copyright: yuliya123


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