Gran Canaria wird wieder auf Stufe 4 des Gesundheitsalarms sein, während La Palma diesen Samstag um 00:00 Uhr zum ersten Mal auf eine rote Ampel gehen wird.
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets der Regierung der Kanarischen Inseln zur Änderung der COVID-Maßnahmen sind dies die auf der Insel geltenden Beschränkungen.
- Kapazität: Die maximal zulässige Kapazität in Außenbereichen beträgt 33 % dessen, was sie eingerichtet haben, und in Innenräumen 25 %, erweiterbar auf bis zu 75 % in Innenräumen gewerblicher Einzelhandelseinrichtungen für Lebensmittel, Getränke, Produkte und Premium-Waren gelten nicht als große Gewerbebetriebe (Verlängerung nur bis 24. Januar gültig).
- Personengruppen: Der Aufenthalt von Personengruppen sowohl in Räumen für den öffentlichen als auch im privaten Gebrauch, geschlossen oder im Freien, darf die Höchstzahl von 6 Personen nicht überschreiten, außer im Fall von Zusammenlebenden. Für den Fall, dass die Gruppe aus Mitbewohnern und Nicht-Mitbewohnern besteht, wird die angegebene maximale Personenzahl nicht überschritten. Unter Mitbewohnern werden Personen verstanden, die unter einem Dach wohnen.
- Schließzeiten: In den Einrichtungen und Aktivitäten, die vor der Pandemie keine oder eine höhere Schließzeit hatten, beträgt die maximal zulässige Schließzeit 00:00 Uhr (bis 24. Januar).
- AUSSERGEWÖHNLICHE MASSNAHMEN zur Kontrolle des Zugangs zu bestimmten Einrichtungen, Einrichtungen oder Aktivitäten, die als gefährdet für die Übertragung von COVID-19 gelten. Anwendbar auf Inseln mit Alarmstufe 3 und 4 (gültig bis 25. Januar 2022):
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