Das Provinzgericht Madrid hat die Vollstreckung der sechsmonatigen Haftstrafe ausgesetzt, die gegen den französischen Bayern-München-Fußballer Lucas Hernández verhängt wurde, weil er wegen eines Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung mit seiner Ex-Partnerin in den Urlaub gefahren ist. So stimmt die Anhörung in einer Reihenfolge zu, in der sie der Berufung von Lucas Hernández gegen den Haftbefehl wegen Verletzung einer Strafe stattgibt und die Auflage zur Aussetzung der Strafvollstreckung macht, dass er in einem Zeitraum von vier Jahren keine neue Straftat begeht und eine Geldstrafe von 96.000 Euro bezahlt.
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