Offiziell: Verfassungsgericht erklärt zweiten Alarmzustand in Spanien für Verfassungswidrig

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    Eilmeldung Verfassung

    Das Verfassungsgericht ( TC ) hat am Mittwoch den zweiten Alarmzustand für verfassungswidrig erklärt, weshalb die Berufung der politischen Partei Vox gegen das Exekutivdekret von Pedro Sánchez Erfolg hatte. Das bei dieser Gelegenheit geteilte Plenum hat sich entschieden, mit sechs zu vier Stimmen die Verfassungswidrigkeit zu erklären, und hält die sechsmonatige Verlängerungsfrist für unangemessen oder unbegründet.

    Dieser Beschluss stellt einen neuen Rückschlag für dieExekutive, die bereits im Juli gesehen hat, wie das Bürgschaftsgericht einige Aspekte des ersten Alarmzustands für verfassungswidrig erklärt hat.

    Der zweite Alarmzustand wurde im Oktober 2020 von der Regierung verordnet , um die Folgen der Covid-19- Pandemie zu bekämpfen . Nun erklären die Richter sowohl die sechsmonatige Verlängerung als auch die Ernennung von delegierten zuständigen Behörden, die durch das Königliche Dekret 926/2020 des zweiten Alarmzustands festgelegt wurden, für verfassungswidrig.

    In seiner Berufung auf Verfassungswidrigkeit argumentierte Vox, dass der zweite Alarmzustand gegen die Artikel 17, 19, 21 und 25 der Verfassung über das Recht auf Freiheit und Sicherheit verstoße; zur Bewegungsfreiheit; zu friedlicher Versammlung und Demonstration; und gegen Verwaltungssanktionen, die direkt oder subsidiär einen Freiheitsentzug bedeuten.

    Darüber hinaus verurteilte Vox die Entscheidung des Regierungspräsidenten Pedro Sánchez, nur alle zwei Monate vor dem Plenum der Kammer zu erscheinen, um über seine Entwicklung Rechenschaft zu geben , als verfassungswidrig.

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