Die Verwaltungskammer des Obersten Gerichtshofs der Balearen (TSJIB) hat die vom Regierungsrat an diesem Montag beantragten Hygienemassnahmen genehmigt, in denen die Eröffnung der Clubs für den nächsten 8. Oktober mit der bitte um ein COVID-Zertifikat vereinbart wurde.
In der an diesem Freitag bekannt gewordenen Entscheidung unterstützt die Justiz die die Regierung und kommt zu dem Schluss, dass sowohl die Unterlagen als auch die von der Balearen-Exekutive vorgelegte Begründung den Antrag auf Genehmigung “ausreichend” rechtfertigen sowie Notwendig und Verhältnismäßig sind”.
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