Das Finanzministerium hat per Beschluss der Steuerbehörde den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 4 % auf alle Brotsorten ausgeweitet. Dies betrifft auch Spezialbrote wie Mehrkornbrot, Wiener Brot, geröstetes, geschnittenes oder geriebenes Brot sowie glutenfreie Varianten. Bisher wurden diese Produkte mit 10 % besteuert. Der spanische Verband der Bäckerei- und Konditoreiindustrie (ASEMAC) begrüßte die Entscheidung als „historische Nachricht“ und das Ende eines „jahrelangen Rechtsstreits“ gegen eine „unfaire Entscheidung, die den Konsum unserer Spezialbrote belastet hat“.

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