Der Amnestie-Gesetzentwurf wurde heute Morgen vom Präsidium des Kongresses mit den Stimmen für PSOE und Sumar und der notwendigen, aber nicht bindenden Zustimmung des leitenden Anwalts der Kammer, Fernando Galindo, qualifiziert und zur Bearbeitung zugelassen.
uf diese Weise ist die Initiative bereits in der Lage, dem Plenum vorgelegt zu werden, damit sie berücksichtigt werden kann, was nach Angaben aller konsultierten parlamentarischen Quellen Mitte Dezember geschehen wird, voraussichtlich im Plenum am 12., 13. und 14., dem ersten ordentlichen Plenartag der neuen Legislaturperiode.
Sobald der Gesetzentwurf verabschiedet ist, wird er vollständig bearbeitet und dem Dringlichkeitsverfahren unterworfen, so dass zumindest im Kongress alle in der Geschäftsordnung für Gesetzesentwürfe vorgesehenen Fristen um die Hälfte verkürzt werden.
Nach Prüfung wird der Vorschlag an die entsprechende Kommission, in diesem Fall die Verfassungskommission, weitergeleitet, in der die parlamentarischen Kräfte die Änderungen, die sie für angemessen halten, vorlegen, debattieren und genehmigen oder nicht. Die Kommission wird einen Ausschuss einsetzen, der einen Bericht über die gebilligten Änderungen erstellt und dem Plenum erneut zur Genehmigung vorgelegt wird.
Bild: Archiv
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