Was ist die SIP Karte in Spanien und wie bekomme ich sie?

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Alle Personen, die ordnungsgemäß über die SIP Karte in Spanien verfügen, haben Zugang zur medizinischen Versorgung des spanischen öffentlichen Gesundheitssystems.

Sie ist daher eine sehr bedeutende und begehrte Karte in Spanien.

Wenn auch Sie Interesse an bzw. Fragen zur SIP Karte haben und wissen wollen, wie Sie sie bekommen, dann finden Sie in den folgenden Ausführungen sicherlich die Antworten.

Was ist die SIP Karte?

Die SIP Karte ist die individuelle Krankenversicherungskarte (“Tarjeta Sanitaria Individual – kurz TSI) in Spanien. Auch Gesundheitskarte genannt.

Sie ist ein Dokument, das Sie als Nutzer des öffentlichen Gesundheitssystem in Spanien identifiziert.

Diese Karte enthält in standardisierter Weise

  • die grundlegenden Identifikationsdaten des Karteninhabers,
  • das Recht, das Sie in Bezug auf die Arzneimittelversorgung haben und
  • die verantwortliche Gesundheitseinrichtung für die medizinische Versorgung

Die SIP ist persönlich und daher nicht übertragbar.

Alle Personen mit öffentlichen Krankenversicherungsschutz, die in der autonomen Gemeinschaft (“comunidad autónoma”) wohnhaft sind, müssen über ihre eigene Gesundheitskarte (unabhängig vom Alter, einschließlich Kinder ab ihrer Geburt) verfügen.

Wozu dient sie?

  • Die SIP Karte erlaubt den Zugang zu den öffentlichen Gesundheitsleistungen, die vom nationalen Gesundheitssystem (“Sistema Nacional de Salud”-SNS) und den autonomen Gemeinschaften bereitgestellt werden.
  • Identifizierung des Patienten in den Gesundheitszentren und Krankenhäusern
  • Identifizierung in Apotheken bei der Abholung der verordneten Medikamente.
  • Rezepte werden auf der Karte elektronisch gespeichert. Sie erhalten kein Rezeptformular vom Arzt.

Wer hat Anspruch auf die SIP Karte?

Alle Personen, die nachweislich berechtigt sind, die öffentliche Gesundheitsfürsorge in Spanien in Anspruch zu nehmen.

Welche Bedingungen dafür erforderlich sind, können Sie in meinem Fachbeitrag Wann habe ich Anspruch auf medizinische Versorgung in Spanien nachlesen.

Zu den berechtigten Personen zählen vor allem jene, die in Spanien die Stellung als Versicherter oder Mitversicherter aufweisen. Ferner Rentner, die in Spanien ansässig sind und eine Rente aus einem anderem EU-Land beziehen mittels des S1-Formular.

Ob Sie Anspruch bzw. das Recht auf Gesundheitsfürsorge aus öffentlichen Mitteln des spanischen Gesundheitssystems haben, wird von der nationalen Sozialversicherungsanstalt (“Instituto Nacional de la Seguridad Social” – kurz INSS) bestimmt.

Das heißt, bevor Sie die spanische Gesundheitskarte beantragen, brauchen Sie zuerst die Anerkennung dieses Rechts von der INSS.

Wer stellt die Karte aus?

Das Gesundheitsministerium (“Consejería de Sanidad”) der jeweiligen autonomen Gemeinschaften, in der Sie resident sind.

Derzeit sind mehrere Modelle im Umlauf. Es gibt z.B. Karten mit oder ohne Foto und mit einem Chip oder Magnetstreifen.

Doch alle Karten sind im ganzen spanischen Gesundheitssystem gültig.

Hinweis: Die “Tarjeta Sanitaria” beinhaltet nicht das Recht auf die medizinische Versorgung außerhalb von Spanien in der EU. Dafür müssen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (“Tarjeta Sanitaria Europea”) beantragen.

Wie bzw. Wo beantrage ich die SIP Karte?

  • persönlich in einem Gesundheitszentrum (“centro de salud“), das Ihrem Wohnsitz am nächsten ist.
  • elektronisch online, wenn es möglich ist und Sie über eine digitale Zertifizierung (“certificado digital”) verfügen

Was sind die Voraussetzungen, um sie zu beantragen?

Die Grundvoraussetzungen für den Antrag der SIP Karte sind:

  • Wohnsitz in der autonomen Gemeinschaft, wo Sie den Antrag stellen
  • Anerkennung des Rechts auf die Gesundheitsversorgung durch die INSS
  • Residencia für EU-Bürger

Welche Unterlagen muss ich vorlegen (erforderliche Dokumente)?

Beantragen Sie die SIP Karte zum ersten Mal, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • Reisepass/Personalausweis
  • Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde (“empadronamiento”), nicht älter als 3 Monate. In manchen Gemeinden kann man (um die Vorlage der Meldebescheinigung zu vermeiden), die Behörde dazu ermächtigen, die Daten im Anmelderegister der Gemeinde abzurufen.
  • Residencia (“certifcado de registro de extranjero”)
  • Nachweis über das Recht auf die Gesundheitsfürsorge (“Documento acreditativo del derecho a la asistencia sanitaria”) ausgestellt durch das “Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS)”
  • sowie manchmal ein amtliches Passfoto (32x 26 mm), wenn die Karte der autonomen Region ein Foto erfordert (z.B. auf den Balearen)

Wie empfange ich meine Karte?

Abhängig von der autonomen Region

  • wird Ihnen die SIP Karte per Post an Ihre Wohnadresse zugeschickt oder
  • Sie müssen sie persönlich beim Gesundheitszentrum (“centro de salud”) abholen, wenn sie bereit ist oder
  • sie wird Ihnen an Ort und Stelle ausgestellt (bei größeren Gesundheitszentren)

Mit der Antragstellung wird Ihnen einen sog. Hausarzt (“médico de familia”) zugewiesen. Der Arzt und das für Sie zuständige Gesundheitszentrum werden auf der Gesundheitskarte mittels Aufkleber oder Chip vermerkt.

Mit der Karte lassen sich auch über die Webseite der Gesundheitsbehörde Termine beim Hausarzt vereinbaren.

Überprüfen Sie bei Erhalt der SIP Karte, ob sich falsche Daten auf der Karte befinden bzw. Fehler bei der Ausstellung erfolgten. Wenn ja, müssen Sie einen neue beantragen.

Was kostet die SIP Karte?

Die Ausstellung und Verlängerung der Krankenversicherungskarte ist kostenlos.

Wie lange ist die Karte gültig?

Im Allgemeinen ist die Gültigkeit der Gesundheitskarte unbestimmt.

Doch sie kann auch befristet ausgestellt werden. In manchen autonomen Gemeinschaften ist die Gültigkeit der SIP Karte auf vier Jahre begrenzt. Das Ablaufdatum ist auf der Vorderseite vermerkt oder Sie können es online abfragen.

In dem Fall von Ausländern ist die Gültigkeit der Karte mit der Gültigkeit der Residencia bzw. Aufenthaltserlaubnis verknüpft. Sind Sie EU-Bürger, dann ist die Gültigkeit der SIP Karte von der Gültigkeit der Residencia (“Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea”) abhängig.

Sind Sie Pensionist mit einer Rente aus einem anderen EU-Land und haben Sie das Recht auf Gesundheitsfürsorge mittels des S1-Formulars erworben, dann läuft dieses Recht grundsätzlich nach einer bestimmten Zeit ab. Sie müssen danach ein aktuelles S1-Formular beim INSS vorlegen, um wieder Zugang zu den Gesundheitsleistungen zu erhalten.

Wo kann ich meine Daten abfragen?

Die Daten Ihrer SIP Karte und die Kostenbeteiligung zu den Medikamenten können Sie in der Regel online auf der Website der autonomen Gemeinschaft abfragen:

  • Daten Ihrer Karte: Ablaufdatum und Status der Karte, Sozialversicherungsnummer. persönlicher Code
  • Kostenbeteiligung hinsichtlich der Medikamenten, zugewiesen durch die INSS: Prozentsatz und Code

Was tun, wenn sich meine Daten ändern?

Die Änderung Ihrer Wohnadresse oder anderer persönlicher Daten (Ausweisdaten, NIE, Telefon, etc.) können Sie beim Gesundheitszentrum oder per Internet durchführen.

Für die Online Erledigung brauchen Sie eine “certificado digital”.

Führt der Wohnsitzwechsel zur Ausstellung einer neuen Karte?

Nein. Der Wohnsitzwechsel kann zum Wechsel des Gesundheitszentrums und der zugewiesenen Fachleute (Arzt und Krankenpflegepersonal) führen.

Wenn nach der Aktualisierung Ihres Wohnsitzes Sie den Arzt oder das Krankenpflegepersonal nicht wechseln wollen, können Sie Ihr Recht auf freie Arztwahl ausüben. Das Gesundheitszentrum informiert Sie darüber.

Muss ich jedes Mal einen neue Karte beantragen, wenn sich meine Beschäftigungssituation ändert?

Nein. Auch nicht, wenn sich die Sozialversicherungsnummer (NASS) geändert hat.

Meine SIP Karte wurde zerstört, gestohlen oder verloren, was nun?

Sie müssen beim “centro de salud” oder online (mit “certificado digital”) ein Duplikat beantragen.

Sie brauchen dafür nur einen Ausweis und bei Wohnsitzwechsel eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung (“empadronamiento”). Manchmal auch die Residencia.

Hinweis aus der praktischen Erfahrung

Es gibt auch die Möglichkeit, eine sog. vorläufige SIP Karte zu erhalten. Zumindest kenne ich einen konkreten Fall aus der “Comunidad Valencia”. Ob diese Art der Gesundheitskarte auch in anderen autonomen Regionen ausgestellt wird, kann ich nicht sagen.

In diesem Fall mussten folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Personalausweis
  • deutsche Krankenversicherungskarte
  • S1-Formular

Gefragt wurde auch nach der NIE und der Wohnadresse, doch es wurde keine schriftliche Bestätigung dafür verlangt.

Ferner war die Aussage hilfreich, dass es sich um einen Langzeiturlaub handelt und keine Residencia vorliegt.

Diese vorläufige SIP Karte ist 6 Monate gültig und kann verlängert werden.

Es stellt sich die Frage, ob mit dieser Karte der Zugang zu den Gesundheitsleistungen eingeschränkt ist, und wie es mit der Kostenbeteiligung zu den Medikamenten und anderer Leistungen aussieht.

Auf Grund einer persönlichen Mitteilung ist die vorläufigen SIP-Karte in der Region Valencia nur für Arztbesuche bei dem persönlich zugewiesenen Arzt möglich. Weitergehende Konsultationen wie Facharzt oder Krankenhaus sind nur im Notfall abgedeckt.

Sind Sie immer noch unsicher?

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Bild: Copyright: stu49


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