Warnung: Geldstrafen in Höhe von 3.000 Euro für nicht registrierte Hühner zur Herstellung von Eiern, auch wenn sie für Eigenkonsum sind

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Vergewaltigtes Huhn

Im ländlichen Spanien ist es neben Viehzuchtanlagen und genehmigten Farmen üblich, dass Privatpersonen auf ihren Grundstücken Nutztiere wie Kühe, Schweine oder Hühner halten. Die Produkte dieser Tiere dienen meist dem Eigenbedarf. Im Fall von Hühnereiern verbietet das Gesetz jedoch – entgegen landläufiger Meinung – den Eigenverbrauch ohne Registrierung der Tiere.

Es mag den Anschein haben, als sei der Verzehr selbstproduzierter Eier von den eigenen Hühnern legal. Tatsächlich schreibt das Gesetz seit 2024 jedoch die Registrierung dieser Tiere explizit vor. Andernfalls ist der Verzehr der Eier illegal und kann zu Strafen und Bußgeldern führen.

Auch für den Eigenbedarf: Hühnerhaltung erfordert Registrierung

Das Königliche Dekret, das die „Grundregeln für die Verwaltung von Geflügelfarmen“ festlegt, verpflichtet in Artikel 16.5 Halter von Selbstversorgerbetrieben zur vorherigen Eintragung in das Allgemeine Register der Viehbestände.

Halter von Hühnern müssen diese also registrieren lassen, selbst wenn die Eier ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt sind. Die Beantragung einer Zulassung, wie sie für Viehbestände erforderlich ist, entfällt hingegen, solange die Produkte ausschließlich dem Eigenbedarf dienen.

Selbstversorgerbetriebe müssen einen Referenztierarzt benennen, der bei gesundheitlichen Problemen hinzugezogen werden kann (Artikel 6.11). Jeglicher „chirurgische Eingriff“ an Geflügel aus nicht-therapeutischen oder diagnostischen Gründen ist verboten. Eingriffe wie das Kürzen des Schnabels oder die Kastration von Hühnern dürfen nur von qualifiziertem Personal und/oder unter Aufsicht des benannten Tierarztes durchgeführt werden.

Bußgelder bis zu 3.000 Euro

Das Gesetz sieht Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Regeln vor und bezieht sich dabei auf weitere Tierschutzgesetze, wie das Tiergesundheitsgesetz, die Bestimmungen zur Haltung, Nutzung und Transport von Tieren sowie die Vorschriften für Verbraucher und die Agrar- und Lebensmittelproduktion.

Verstöße können zu Bußgeldern zwischen 600 und 3.000 Euro führen. Die Grundlage hierfür bilden die Sanktionsregelungen verschiedener Gesetze, darunter das Wassergesetz, das Abfallgesetz und das im vorliegenden Dekret genannte Gesetz zum Schutz der Atmosphäre.


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