Madrid: Maskenhändler wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, aber vom Betrugsvorwurf freigesprochen

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Das Madrider Gericht hat die Geschäftsleute Alberto Luceso und Luis Medina im sogenannten „Mascarillas-Fall“ um mutmaßlichen Betrug bei Verträgen über medizinisches Material während der Pandemie freigesprochen. Es handelt sich um den ersten Prozess dieser Art.

Das Gericht begründete den Freispruch damit, dass die Anklage nicht habe beweisen können, dass die Angeklagten ihre Provisionen für die Vermittlung verschwiegen hätten. Zudem seien sie nicht verpflichtet gewesen, diese offenzulegen, und eine solche Offenlegungspflicht sei im Handelsverkehr auch nicht durchsetzbar. Dies geht aus dem Urteil des Obersten Gerichtshofs hervor.

Allerdings verurteilte das Gericht der siebten Kammer Luceso wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 3,5 Millionen Euro. Zusätzlich muss er dem Finanzamt 1,3 Millionen Euro Schadenersatz leisten. Weiterhin erhielt er eine achtmonatige Haftstrafe und eine Geldstrafe von 12.000 Euro wegen Urkundenfälschung. Er hatte nachweislich zwei Passierscheine gefälscht, um sich während des Lockdowns frei bewegen zu können, und sich mit einem gefälschten CNI-Ausweis als Agent ausgegeben.

Der Prozess endete am 27. Februar nach den Schlussplädoyers der Verteidigung, die Freispruch für ihre Mandanten forderten, da der Betrug zum Nachteil der Stadt Madrid nicht nachgewiesen worden sei.

Die Hauptverhandlung umfasste acht Sitzungen, in denen mehrere Beamte der Stadt Madrid aussagten, darunter der damalige Einkaufsleiter der Stadtverwaltung während der Pandemie und der Geschäftsführer von Madrid Salud. Auch Experten des Finanzamts und der Madrider Stadtpolizei wurden gehört.

In ihren Aussagen betonten die Angeklagten, sie hätten nie mit Elena Collado, der Einkaufsleiterin der Stadtverwaltung während der Pandemie, über die Provisionen gesprochen. Dies widerspricht den Angaben von Leno, der malaysischen Lieferfirma, die die Masken bereitgestellt hatte.

Luis Medinas Anwalt, José Antonio Choclán, plädierte auf Freispruch. Der Betrugsvorwurf sei unbegründet, da eine Überhöhung der Preise für die Masken nicht berechnet werden könne. Der Markt sei aufgrund fehlenden Angebots zusammengebrochen. Zudem habe kein Vertragsbruch vorgelegen, da der “Zweck darin bestand, diese medizinischen Güter zu beschaffen”.

Alberto Lucesos Anwalt schloss sich den Argumenten seines Kollegen Choclán bezüglich des Vorwurfs des schweren Betrugs an und betonte, dass die fünf Millionen Euro Provision nicht verschleiert worden seien.

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen neun bzw. fünfzehn Jahre Haft für die Angeklagten gefordert. Sie warf ihnen schweren Betrug, Fälschung von Handelsdokumenten, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung vor und forderte zusätzlich ein Berufsverbot für die Dauer der Haftstrafe.

In ihrem Bericht betonte die Staatsanwaltschaft, alle Taten, derer die Angeklagten beschuldigt werden, seien bewiesen.

Bezüglich des Betrugsvorwurfs sah die Staatsanwaltschaft das Gewinnmotiv durch verschiedene Indizien “mehr als erwiesen” an, darunter eine E-Mail, in der angeblich von “abkassieren” die Rede sei, sowie die Höhe der Provisionen, die die Operation zu einem “Riesengeschäft” gemacht habe.

“Die Provisionen betrugen 149% für die Masken, 244% für die Tests und 426% für die Handschuhe. Es ist schwer, bei dieser Art von Geschäften noch höhere Gewinne zu erzielen”, betonte die Staatsanwaltschaft.

Hinsichtlich der Täuschung betonte die Staatsanwaltschaft, es sei erwiesen, dass die Provisionen verschleiert worden seien. Die Angeklagten hätten den Eindruck erwecken wollen, altruistisch zu handeln und keine Provisionen zu erhalten. Dies belege eine E-Mail von Elena Collado vom 22. März, in der sie schreibt, dass sie für dieses Geschäft kein Geld erhalten würden.


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