Der Ministerrat hat an diesem Dienstag die neue Regel zur Verwendung von Masken gebilligt, die die Verpflichtung zum Tragen in den meisten Innenräumen außer in Gesundheits- und Sozialzentren und in allen Verkehrsmitteln aufhebt.
Der königliche Erlass, der morgen nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE) in Kraft treten wird, überlässt den Unternehmen die Befugnis, den Arbeitnehmern auf der Grundlage der von den Präventionsdiensten vorgenommenen Bewertung ihre Anwendung aufzuerlegen oder nicht, während es in den übrigen Bereichen nur empfohlen wird.
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